Liebe/-r Experte,
Ich möchte mich unternehmensintern auf eine andere Stelle
bewerben. Befinde mich außerhalb der Probezeit.
Für die neue Stelle gibt es wieder eine Probezeit.
Was genau bedeutet das, dass ein Nichtbestehen wie eine
Kündigung währe und ich das Unternehmen verlassen müsste?
Wenn ich mir nicht sicher bin, den Anforderungen der neuen
Stelle gerecht zu werden, wie kann ich mich
vertragsgestalterisch absichern, denn das Risiko das
Unternehmen zu verlassen ist mir zu hoch.
Vielen vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Robert S.
Hallo,
Das ist eine ganz klare Sache. Der alte Job wird gekündigt und der neue Job wird abgeschlossen. Mit allen wenn und Aber. Denn, genau dass, regelt ja das Vertragsgesetz, damit es eben nicht zu mauschelein kommen kann.
Allerdings, sind alle Verträge frei verhandelbar, sie dürfen nur nicht gegen ein Gesetz verstoßen.
Heißt, man sollte so mit seinem Personalchef verhandeln, dass der alte und neue Arbeitsvertrag eine Klausel enthellt, welche besagt, dass bei Nichtbestehen der Probezeit, der alte Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wieder auflebt. Da sich logischerweise fast kaum ein Arbeitgeber auf so einen Deal einlässt, muß man seinen Personaler gut in den A… kriechen können.
Wenn das gelingt, na dann Hut ab. 