Wie definiert der Gesetzgeber 'neu'?

Hi,

wo kann ich nachlesen wie sich „neu“ bezüglich Waren rein rechtlich definiert?

Danke und ciao,

Romana

eine klassische Antwort gibt es nicht. Duden und Auslegung helfen weiter. Neu = ungebraucht, halt neu. Indirekt steht etwas davon im § 433 BGB (frei von Sach- und Rechtsmängel). Aus dem Schadensersatzrecht kennt man „neu für alt“, also wenn der Geschädigte Ersatz zu bekommen hat. Der Rest ist Auslegung. Also, ein PKW kann mit 3000 km noch neu sein, wenn der Unfallgegner das Vehikel erfolgreich verschrottet hat. Ab ggf. 5 oder 6.000 km kann bereits ein Ausgleich für die bisherige Nutzung erfolgen. = also nicht mehr ganz „neu“ ist das Auto.

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Hi Klaus,

auf Ebay ersteigerte ich eine neue Software. Als ich diese erhielt, hatte sie Kratzer und war dreckverschmiert. Der Verkäufer wurde gleich pampig, vergriff sich im Ton, und meinte, ich solle ihn ja nicht negativ bewerten, sonst würde er sich rächen. Das tat er auch. Er meinte u.a. er habe ja auch nicht gesagt, daß die Ware ungebraucht sei, habe nur geschrieben, daß sie neu sei, und das sei sie. Meine Frage, wie er neu definiere, blieb trotz mehrmaliger Nachfragen unbeantwortet.

Das Ganze ging letztendlich ans Käuferschutzprogramm von Ebay. Und nun nachdem der Verkäufer darauf besteht nicht die Ware zurück nehmen zu wollen, meint Ebay, ich hätte halt im Vorfeld nachfragen müssen.

Ist denn seit diesem Jahr nicht auch ein privater Verkäufer zur Rücknahme verpflichtet, außer er macht ausdrücklich klar, daß er nicht für irgendwelche Haftungen aufkommt?

Angenommen jemand gibt nun an, Ware sei neu und ovp. Dann muß das ja auch keine Neuware sein. Es könnte sich ja so verhalten, daß jemand seinen Videorecorder ein halbes Jahr genutzt hat, oder länger, und ihn dann wieder in den Originalkarton einpackt und zum Verkauf anbietet. Für mich ist das ganz klar gebrauchte Ware.

Hier muß es doch konkrete Definitionen geben, was neu bzw. neuwertig, wenig gebraucht oder was auch immer ist.

So kann man ja mit pfiffigen Formulierungskünsten jedem das älteste Zeug verkaufen. Und der hat dann nicht mal die Möglichkeit die Ware zurückzugeben. Das kann es doch nicht sein, oder?

Sorry, ich gehe nun noch eins weiter. Wenn jemand schreibt, er habe die Ware nie gebraucht, so kann das sein. Doch vielleicht wurde die Ware schon von anderen Personen benutzt. Also, das ist für mich ziemlich übel.

Jaja, im Laden kaufen. Doch da ist es abgesehen a, nun mal teurer und b, habe ich mal jemanden erwischt wie er mir ein Vorführgerät als Neuware verkaufen wollte. :smile:

Ciao,
Romana