Hallo,
folgender Sachverhalt:
Aufgrund meiner Pflegetätigkeit fordert die Krankenkasse vierteljährlich den Nachweis über ein Pflegegespräch.
Das letzte war Anfang August.
Theoretisch müsste das nächste Gespräch jetzt im November stattfinden.
Obwohl ich im Computersystem bin, hat man mich wieder vergessen und ich telefonierte ständig hinterher.
Vorhin hat sich endlich jemand gemeldet und man hat einen Termin für Anfang Dezember gemacht.
Mit der Erklärung, dass die Gespräche pro Quatal geführt werden müssten.
Jetzt bin ich etwas ratlos.
Gibt es einen Unterschied in der Auslegung beider Begriffe?
Wie sehen das die Krankenkassen?
Wiederum könnte ich ja einen Termin Ende Dezember und den nächsten Anfang Januar machen und hätte somit zwei Quatale abgedeckt, aber dann erfüllt es doch nicht den Zweck?!
Danke für Eure Hilfe!
Mao
Vierteljährlich würde aus den genannten Gründen wohl eher sinnvoll sein.
Gruß
Das ist wirklich idiotisch.
Bei „vierteljährlich“ gehe ich von festen Terminen im Abstand von 3 Monaten aus.
In diesem Rythmus werden bei mir die Grundsteuer, die Hundesteuer und der Rundfunkbeitrag abgebucht, zu jeweils festen Terminen.
„Pro Quartal“ ist was Anderes ( noch durchschaubar, wenn die Quartale sich auf das 1., das 2., das 3 und das 4. Quartal des Jahres beziehen):
Das erste Gespräch findet am 07.01. statt, das nächste am 29.06. das nächste am 05. 07. und das Letzte fürs laufende Kalenderjahr am 19.12.
Damit wären Quartale abgedeckt.
Wie die Krankenkassen das sehen, weiß ich nicht. Mag sein, dass da einfach keine klare Definition vorliegt und jede örtliche Stelle nach Lust und Laune interpretiert.
LG
Rebekka
diese pflegegespräche orientieren sich offensichtlich nach anzahl/zeiteinheit und wann halt zeit für das gespräch ist.
gibt die krankenkasse ja selbst so vor.
also nicht nach zweck oder notwendigkeit (zwei gespräche innerhalb einer woche könnten auch mal durchaus sinnvoll sein) oder bestimmten terminen.
krankenkassen sind wirtschaftsunternehmen und rechnen als solche meist nach quartalen (oder monatlich als kleinste einheit, und jahr als größte) ab, keinesfalls nach einem variablen unbestimmten „vierteljährlich“ ab. das beschert abgrenzungs- und berichtsprobleme.
quartalsbeginn und -ende sind exakt festgelegt, beispielsweise 01.01. und 31.03.
nachdem dein letztes gespräch im 3.quartal stattgefunden hat, muss dein nächstes im 4.quartal, also bis spätestens 31.12.2018 stattgefunden haben.
es ist übrigens bei quartalsweiser betrachtung völlig egal, ob die eine leistung am 31.03. und die nächste am 01.04. erfolgt ist. gewertet wird nur die leistung pro quartal, nicht der inhalt oder die zweckmäßigkeit.
pasquino
Genauso ist es. Außer, dass es QuaRtal heißt.
Danke für den Hinweis. Der Fehler hat sich irgendwie in mein Hirn gefressen.
Wie andere schon geschrieben haben, arbeiten Krankenkassen in der Regel quartalsweise.
Was ich mich aber hier frage: Ist dieses quartalsweise Gespräch gesetzlich vorgeschrieben oder handhabt das nur die betreffende KK so? Also mein Vater ist nämlich auch pflegebedürftig und da kommt so häufig definitiv keiner vorbei.
Das hängt vom Pflegegrad ab.
Okay, habe gerade nachgesehen, müsste bei Pflegegrad 4 auch einmal im Quartal sein. Offenbar ist da die AOK auch nicht so genau.