Wie definiert sich eine Betriebsübernahme?

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Frau Inhaberin möchte ihr seit vielen Jahren geführtes Dienstleistungsunternehmen abgeben. Sie beschäftigt drei Mitarbeiter, hat einen kleinen Kundenstamm aufgebaut sowie eine Gewerbeimmobilie gemietet.
Das Unternehmen macht im Augenblick deutliche Verluste.

Herr Interessent möchte das Geschäft gerne übernehmen, samt Kunden. Er befürchtet allerdings, dass die drei Mitarbeiter der Hauptgrund für die Verluste sind. Er hat selbst bereits 20 Mitarbeiter und würde die drei deshalb gerne zur Probe anstellen, so dass er sie ggf. kündigen könnte.

Frau Inhaberin Anwalt beharrt allerdings darauf, dass es sich um eine Betriebsübernahme handele und somit die Mitarbeiter mit ihren UNBEFRISTETEN Arbeitsverträgen übernommen werden müssten.

Ist das so?

Herr Interessent würde nämlich gerne nur den Mietvertrag neu abschließen (der Vermieter wäre einverstanden), ggf. einen Abstand an Frau Inhaberin zahlen und die Kunden übernehmen.

Kann mir jemand Auskunft geben?
Vielen Dank für eure Antworten!
Milton

Hallo,

Frau Inhaberin Anwalt beharrt allerdings darauf, dass es sich
um eine Betriebsübernahme handele und somit die Mitarbeiter
mit ihren UNBEFRISTETEN Arbeitsverträgen übernommen werden
müssten.

Ist das so?

gemeint ist vermutlich ein Betriebs übergang gem. § 613a BGB und ja, dann ist das so.

Gruß
C.