Hi Karen,
Zitat aus: http://uploader.kitzingen.de/ffw-kitzingen/wespen.html
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Und jetzt ein kurzer Auszug aus dem § 20d Bundesnaturschutzgesetz
(BNatSchG) bzw. § 20f BNatSchG: " Es ist verboten, wildlebende Tiere
mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu
verletzen oder gar zu töten. Das Gesetz verbietet darüber hinaus,
Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen,
zu verletzen, zu töten oder ihre Erscheinungsform, Nist-, Brut-,
Wohn-, und Zufluchtsstätten oder Nester zu entnehmen, zu beschädigen
oder zu zerstören. "
Erklärung des Zitates: Grundsätzlich gelten Bienen, Hummeln, Hornissen
und auch einige Wespenarten als besonders geschützte Arten, zum Teil
stehen sie sogar schon auf der Roten Liste. Die meisten Wespen fallen
unter dem Naturschutz dieses Gesetzes.
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Auch sehr interessant ist dies: http://inatura.at/wissen/gem_10488.shtm
M.W. kommt hier in Frankfurt die Feuerwehr nur noch wenn da ein Wespennest zu nahe an Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern o.ä. ist.
Kommen kann auch bedeuten daß sie einen Imker vorbeischicken/mitbringen, der dann das nest umsetzt oder wenn nicht zugänglich ausräuchert o.ä. beseitigt.
Bei „privaten“ Nestern kommen sie nicht oder aber es kostet Geld.
Zum Gesetz, als juristischer Laie weiß ich nicht ob die Verhinderung des Nestbaues gleichwertig mit der Zerstörung eines Nestes ist, welche Ausnahmeregelungen es gibt wenn Kinder , Allergiker im hause sind und wie weit weg das Nest sein muß vom eigentlichen Wohnbereich usw.
Rufe halt mal bei der Feuerwehr (natürlich nicht unter 112) an, bei den in den Links stehenden Vereinen, bei einem Imker, Schädlingsbekämpfer… ob du überhaupt legal etwas gegen den Nestbau machen darfst.
Unter der Holzverschalung der Überdachung meines Balkons bauen
Wespen offenbar ein Nest. Zuerst beobachtet gestern, jetzt
Das Einflugloch ist eine sehr lange Rille zwischen zwei
Holzbrettern, lässt sich also nicht verschließen.
Grundsätlich nachgefragt, wieso sollte man das nicht verschließen können?
Gruß
Reinhard