Nabend
- Videorekorder ersteigert.
Artikelbeschreibung : neuwertig, sehr gute Bild-u.Tonqualität,
2,5 Jahre alt, Neupreis 249 €.
Was kommt an: Videorekorder ohne Bedienungsanleitung und ohne
Fernbedienung. Super, kann also nichts programmieren! Ohne FB
geht nichts! Auf Nachfrage meinte der Verkäufer, die Dinge
wären bei einem Umzug verloren gegangen. Viel Spaß mit dem
Video!
Sehr ärgerlich. Bei einem Videorekorder würd ich das Fehlen einer Fernbedienung als Mangel ansehen, denn die gehört zum VHS Gerät dazu wenn das Gerät ohne sie nicht voll funktionsfähig ist. Was in deinem Fall so ist.
Muss nicht extra erwähnt werden.
(der VK weiß schon warum er es nicht erwähnt hat, weils n wertminderner Mangel ist)
Aber du kannst dir doch auch ne neue FB kaufen… vllt son All in One Ding.
Das n Handbuch nicht dabei ist, naja… ohne FB täte dir das Handbuch eh nichts nützen 
Kannst mal auf der Herstellerseite gucken obs das auch vllt zum runterladen gibt. Oder suchst allgemein nach Infos zu deinem VHS Gerät.
Geräte bei eBay nur kaufen wenn der VK den Lieferumfang beschreibt!
Außerdem hab ich nach Recherche noch erfahren, dass der Video
nur 249 DM gekostet hat.
Naja… Recherche macht man eh vorm bieten. Selber Schuld wer das Gefassel vom VK glaubt.
- Handy Nokia 8210 ersteigert.
Artikelbeschreibung: Akku ist sehr schwach, verkaufe daher als
defekt. Ansonsten funktioniert alles. Mit Ladekabel.
Was kommt an: Ein Akku der gar nicht geht (0%), und ein Handy,
das nur Englisch und Chinesisch als Menüsprachen hat!!!
Ladekabel macht einen äußerst billigen Eindruck, brummt sehr
laut!!
Wenn in der Artikelbeschreibung stand das der Akku geht (egal ob schwach) dann ist das ne zugesicherte Eigenschaft.
Wenn es außerdem nur in Dtl. verkauft wird und es hat die Sprache gar nicht als Auswahl (mal geguckt ob mans umschalten kann? Nokia sollte mehrsprachig sein), dann ist das ja eine bewußte Täuschung.
Was denkt Ihr über diese A(u)ktionen?
Beide haben Rückgabegründe.
Bei beiden hätt ich pers. wohl nie geboten 
Ist das nicht arglistige Täuschung?
Das oder schiere Dummheit 
Wobei nem VK Unwissenheit nicht schützt.
Wer schlampige Auktionen einstellt braucht sich über Reklamtionen nicht wundern.
Davon ausgehen das ein K eine Frage stellt kann man als VK nicht. Das beweisen die ganzen Beschwerdefälle ich ich tägl in verschiedenen Foren lese. Egal was man davon hält, ist Realität. Gewiefte Verkäufer die meinen mit allem durchzukommen gibts genausoviele wie die einfältigen Käufer die im nachhinein einsehen das ihr Schnäppchen keines war 
Ich weiß ja nicht was du so bezahlt hast für die Waren.
Wenn das VHS Gerät billig war (was ich annehme), dann würd ich einfach ne Fernbedienung nachkaufen und mir zumindest erlaubt Aufnahmen zu programmieren.
Das Handy war bestimmt teuer.
Da würd ich nicht locker lassen. Das hat schon wegen dem Akku nen nicht abstreitbaren Mangel (wenn es so ist wie du sagt… ist ja immer Ansichtssache… ein VK sieht seine Gebrauchtware positiver als ein K:wink:.
Ansonsten, lernen für die Zukunft.
MfG
Lilly