Wie detailliert muss eine Nbkst.-Abrechnung sein ?

Hallo ihr Schlaumeier :wink:

angenommen, ein Mietshaus hat fünf Mietparteien.
Die Mietparteien erhalten jedoch „nur“ eine pauschale Nebenkostenabrechnung (die Zahlen sind Beispiele):

Müll/Abfallbeseitigung gesamt: 227 €
Anteil Partei A: 45.40 € (1/5 der Gesamtkosten)

Beleuchtungskosten gesamt: 44.52 €
Anteil Partei A: 8.9 € (1/5 der Gesamtkosten)

Wasserversorgung gesamt: 1524 €
Anteil Partei A: 626.58 € (keine präzisere Auflistung)
Trotz 5 Parteien muss Partei A 41% der Gesamtkosten tragen ?!?!?

etc pp…

Die pauschalen Kosten werden also immer durch 5 geteilt.
Die (ungerechte) Verteilung der Wasserkosten wird aber nicht begründet.
Es wird weder der Kubikmeterpreis noch der Verbrauch erwähnt.

Kann Mietpartei A der Nebenkostenabrechnung widersprechen und eine
detaillierte Abrechnung (speziell die Wasserkosten) anfordern und
die Zahlung somit „hinauszögern“ ?

Herzlichen Dank für Antworten

MfG

Manowarfan

Hallo,

zuerst einmal würde ich die Einsichtnahme in die Originalunterlagen verlangen zur Prüfung der abgerechneten Kosten.

angenommen, ein Mietshaus hat fünf Mietparteien.
Die Mietparteien erhalten jedoch „nur“ eine pauschale
Nebenkostenabrechnung (die Zahlen sind Beispiele):

Müll/Abfallbeseitigung gesamt: 227 €
Anteil Partei A: 45.40 € (1/5 der Gesamtkosten)

ist möglich und zulässig nach Parteien

Beleuchtungskosten gesamt: 44.52 €
Anteil Partei A: 8.9 € (1/5 der Gesamtkosten)

ist üblicherweise nach qm abzurechnen

Wasserversorgung gesamt: 1524 €
Anteil Partei A: 626.58 € (keine präzisere Auflistung)
Trotz 5 Parteien muss Partei A 41% der Gesamtkosten tragen
?!?!?

kann nach Personenzahl, muss bei Wasseruhren nach Verbrauch oder ohne Wasseruhren nach Wohnfläche abgerechnet werden.

etc pp…

Die pauschalen Kosten werden also immer durch 5 geteilt.
Die (ungerechte) Verteilung der Wasserkosten wird aber nicht
begründet.
Es wird weder der Kubikmeterpreis noch der Verbrauch erwähnt.

Kann Mietpartei A der Nebenkostenabrechnung widersprechen und
eine
detaillierte Abrechnung (speziell die Wasserkosten) anfordern
und
die Zahlung somit „hinauszögern“ ?

Bis zur Vorlage der Belege und bis zur Prüfung muss ein sogenanntes Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

Grüsse Günter