Wie dick muss der Estrich im Duschbereich sein?

Wir haben vor einem Jahr unser Einfamilienhaus bezogen und plagen uns seitdem mit einigen Mängeln. Unter anderem haben wir uns eine durchgeflieste, begehbare Dusche (also nur Abfluss) bauen lassen. Leider hat der Estrichleger vergessen ein Gefälle miteinzuplanen. Der Fliesenleger (gleiche Firma) hat daraufhin um den Abfluss herum (Radius ca.30cm)den Estrich abgeschliffen um ein Gefälle zu erstellen.Die Estrichstärke beträgt hier nur noch 2cm (vorher 6cm). Ich habe Bedenken, dass der Estrich aufgrund seiner geringen Stärke im Laufe der Zeit brechen, bzw. absacken und die Fussbodenheizung demnach Schaden nehmen könnte und hier teure Folgeschäden auftreten könnten. Ist dem so oder sind meine Sorgen unbegründet? Vielen Dank für Ihre kompetente Antwort.

Hallo „nicibe“,
Grundsätzlich sollen Estriche im Wohnungsbau ca. 45mm dick sein.
Die Dusche ist allerdings nicht mit den üblichen, im Wohnungsbau auftretenden Verkehrslasten (man rechnet mit 2kN/m²) belastet.
Dazu kommt, dass der Estrich ausgehärtet ist (wegen trocknungsbedingter Schwindspannungen)und der betroffene Bereich „lediglich“ ca. 30cm im Durchmesser umfasst.
Sagen wir es einmal so: eine ordnungsgemäße Ausführung ist die von Dir beschriebene nicht, aber von Folgeschäden ist ebenfalls nicht auszugehen. Im Prinzip hast Du nun eine „erweiterte Durchdringung“, welche nur barfuß begangen wird.
Eine Fußbodenheizung ist in der Duschtasse ganz sicher nicht vorhanden, allerdings sollte der angrenzende Heizestrich vom nicht beheizten Teil des Estrichs mit einer Bewegungsfuge abgestellt werden, sobald die (unbeheizte) Fläche größer als 1m² ist.
-.-.-.-
Gruß: Klaus

Hallo nicebi,

das klingt für mich nach einem ernstzunehmenden Problem. In diesem Schadensfall kann aber eine Ferndiagnose keine brauchbaren Empfehlungen liefern, weil zu viele Details fehlen (wo verlaufen die Heizschlangen, welcher Heizestrich wurde verwendet usw.). Ohne diese Angaben kann kaum eine seriöse Aussage über die vorliegende Situation gemacht werden.

Hier sollte ein Fachmann direkt an die Schadensstelle, am Besten unabhängig von der ausführenden Firma. Es geht auch um eine dokumentierte Aufnahme des Mangels, die zur Not vor Gericht Bestand haben sollte. Wie es sich anhört, gibt es noch mehrere Mängel, da würde sich ein unabhängiger SV lohnen. Die Dusche gehört zu stark beanspruchter Fläche durch Nässe und Frequentierung. Bei brechenden Fliesen oder beschädigter FuBoHe wegen eines nicht fachgerecht verlegten Estrichs sind hohe Folgekosten zu erwarten, weil versch. Gewerke ggf. einen Neuaufbau vornehmen müssen.

Übrigens würde ich niemals davon ausgehen, dass innerhalb der Dusche keine Heizschlangen verlaufen. Das Motto vieler Handwerker lautet „schnell-schnell, Material zahlt der Kunde“. Diese Firmen legen grundsätzlich ALLE Flächen aus, auch unter zugemauerten Badewannen, um sich das „Gefriemel“ zu ersparen.

Gruß
AallRounder

Hallo Aall Rounder,

vielen Dank für die aussagekräftige Antwort. Auf jeden Fall ist die Fussbodenheizung unter den Fliesen im Duschbereich, das spürt man ja, wenn man in der Dusche steht. Das ganze Bad ist mit 30 x 30 cm Fliesen belegt und in der Dusche sind die Fliesen 10 x 10 cm, es gibt dort auch keine Dehnungsfuge, wie im ganzen Haus (Bungalow). Leider kann ich zum Verlauf der Heizschlangen nichts sagen, das ist alles ein Komplettpreis, da wurden hierüber keine Pläne herausgegeben. Da die Gewährleistung 2 Jahre läuft, muss ich mich wohl oder übel nochmal an den Bauträger wenden, der sollte doch zumindest eine Haftungsübernahme für Folgeschäden ausfertigen, wenn er meint, das ist alles in Ordnung so.

Herzliche Grüße
nicibe

Hallo Aall Rounder,

Hallo nicebe,

Da die
Gewährleistung 2 Jahre läuft, muss ich mich wohl oder übel
nochmal an den Bauträger wenden, der sollte doch zumindest
eine Haftungsübernahme für Folgeschäden ausfertigen, wenn er
meint, das ist alles in Ordnung so.

Das seh ich auch so. Wer keine Einwendungen geltend macht, akzeptiert stillschweigend die Nachbesserung und verliert ggf. Ansprüche (möglicherweise, bin kein Anwalt); darum: sicher ist sicher.

Herzliche Grüße
nicibe

Viel Erfolg !
Gruß

AallRounder

Estrichdicke 45 mm ist DIN-Norm,weniger führt u.a.zu Rissen und zu Nachfolgeschäden. Wichtig: Wasserundurchlässige Bodenisolierung mit Dichtbändern zu den angrenzenden Mauerteilen und mit Dichtmanschette zum Direktbodenablauf. Wandisolierung und Isolierung bei den Armaturenaschlüssen nicht vergessen! Evtl. ist beim Abschleifen diese Isolierung zerstört worden? In jedem Fall von SV prüfen lassen - Nachfolgeschäden können auch erst nach Monaten auftauchen.