Hallo ans www.
Wir wohnen in Berlin in einer Altbauwohnung. Mit unserem letzten Nachbarn gab es kaum Probleme, da dieser wohl recht früh zu Bett ging. Allerdings viel uns da schon auf, dass wir ihn durch die Wand viel zu gut hören können. Jetzt wohnt ein jüngerer Herr dort der auch öfter Besuch hat und wir könnten mit Ihm ohne Probleme durch die Wand diskutieren. Gestern wollte ich dann mal ein Regal befestigen und konnte es nicht fassen als ich nach 65mm tiefem Bohren durch die Wand durch war.
Ist sowas überhaupt erlaubt? Gibt es nicht irgendwo eine vorgeschriebene Mindestwandstärke die zwischen zwei Wohnungen eingehalten werden muss?
MfG
Walter
Hallo, ich weiß leider nicht Bescheid, doch hier gibt’s genau diese Diskussion:
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=182…
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Hallo ans www.
Wir wohnen in Berlin in einer Altbauwohnung. Mit unserem
letzten Nachbarn gab es kaum Probleme, da dieser wohl recht
früh zu Bett ging. Allerdings viel uns da schon auf, dass wir
ihn durch die Wand viel zu gut hören können. Jetzt wohnt ein
jüngerer Herr dort der auch öfter Besuch hat und wir könntenVersuchen sie es doch mal beim Mieterschutzbund mfg Doserl
mit Ihm ohne Probleme durch die Wand diskutieren. Gestern
wollte ich dann mal ein Regal befestigen und konnte es nicht
fassen als ich nach 65mm tiefem Bohren durch die Wand durch
war.
Ist sowas überhaupt erlaubt? Gibt es nicht irgendwo eine
vorgeschriebene Mindestwandstärke die zwischen zwei Wohnungen
eingehalten werden muss?
MfG
Walter
Hallo,
du lebst ja in abenteuerlichen Verhältnissen.Ich bin weder Architekt noch Jurist,aber Hausbesitzer. Das ist mit Sicherheit nicht okay.Auch aus versicherungstechnischen Gründen nicht. Ist es möglich, mit dem Hausbesitzer Kontakt aufzunehmen? Vielleicht kann man erst mal freundlich versuchen, eine Lösung zu finden (sprich neue Wand hochziehen). In Altbauten wird viel gemogelt,wen Wohnungen geteilt werden.
Ihr könnt auch jemanden vom Bauamt bestellen oder habt ihr eine Hausratversicherung? Dann bestellt den Versicherungsvertreter. Dieser kann dir dann auch Fachleute vermitteln.
Abgesehen davon, würde ich auf alle Fälle die Quadratmeter der Wohnung nachmessen.
Hilft dir das weiter?
Viel Glück
Lulu-Maria
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Hallo Walter,
leider kann ich dazu nicht viel sagen. Aber ich denke, dass es hier auf jeden Fall Mindestmaße gibt. Für Wohnungstrenndecken gibt es die auf jeden Fall. Erkundigen Sie sich am besten mal beim Mieterverein, z.B. beim Deutschen Mieterbund (DMB). Die haben auch eine Telefonhotline, wo Sie nachfragen können.
Herzliche Grüße
Karin
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Hallo,
würde empfehlen mal mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen ob dort früher irgendwie Material „gespart“ worden ist.
MfG
Gastimmo
Hallo,
es ist sicher so, dass es da heute Vorschriften gibt.
Aber in einem Bestandsbau ist dies eben nicht machbar, da eben das Gebäude schon vor den Vorschriften da war.
Was sein kann ist das er die Wohnungen überhaupt nicht vermieten darf, aber hierzu empfehle ich den Mieterschutzbund zu kontaktieren.
LG
Ist halt altbau,muss man schon vorher nachfragen.
Hallo,
war lange hier nicht eingeloggt, generell gibt es bei Neubauten entsprechende Vorgaben, wie das allerdings bei Altbauten aussieht, dazu kann ich nichts sagen, fürchte das ist „Auslegungssache“ erstmal, aber die zu hohe Lärmbelastung muss natürlich geltend gemacht werden und dann behoben werden, leider werden in Altbauten auch gerne bei Renovierungen Leichtbauwände eingezogen, die sicher nicht der Lärmdämmung dienlich sind.
Gruss