Hallo,
relativ geläufig ist die Formulierung „Jeder Käufer trägt die Kosten für die Übernahme seines Aufteilungs-/Kaufgrundstücks“, da eine Teilungsvermessung neben variablen Größen wie Grenzlängen oder Flächengrößen auch Kosten nach anderen Maßstäben oder Fixkosten, zB. für die Übernahme ins Grundbuch oder ins Liegenschaftskataster auslösen kann. Das ist aber ein so „wildes Rumgerechne“, dass es entweder der Notar oder ein anderweitig versierter Mensch machen sollte.
Bei einer einfachen Aufteilung nach m² macht man zwar nix falsch, wenns der Motivlage der Käufer/Aufteilenden entspricht (überspitzt ironisch : warum soll der „Doofmann“, der nur 20 m² Restgarten abkriegt, während sich fünf andere 100 m² „reintun“, dafür in etwa das gleiche „blechen“? Liegt das Motiv bei allen gleich, ist auch eine einfache Teilung nach Anteilen „gerecht“). Das blöde an beiden Varianten ist allerdings, dass sich ein Amt u.U. nicht um privatrechtliche Vereinbarungen schert und den Gebührenbescheid dann doch wieder an den neuen Eigentümer schickt
(der dann den anderen hinterherrennt
).
Wie schon von anderen geschrieben, gilt hier grundsätzlich Vertragsfreiheit. Und falls sich die Leute hintereinander dann doch nicht einig sind, haften alle gesamtschuldnerisch 
Gruß vom
Schnabel