Wie die Kosten der Realteilung verteilen?

9 Parteien haben einen Grundstück mit verschiedenen Anteilen zw. 20% und 8,5% gekauft. Nun soll die Vermessung stattfinden.

Wie sollen die Kosten dafür verteilt werden? Jede Partei 1/9? Je nach erworbenen Anteilen? Oder nach tatsächlicher Fläche zzgl. Grenzpunkte???

So wie die Parteien es untereinander vereinbaren. Wie soll das hier jemand wissen?

vnA

Die Kostenverteilung bei ungleichen Grundstücken ist selbstverständlich Vereinbarungssache, aber es gibt doch Erfahrungswerte…

Moin,

aber es gibt doch
Erfahrungswerte…

nö, Vertragsfreiheit.

Gandalf

Hallo,

9 Parteien haben einen Grundstück mit verschiedenen Anteilen
zw. 20% und 8,5% gekauft. Nun soll die Vermessung stattfinden.

Haben die neun Parteien geklärt, ob eine Vermessung und die anschliessende geplante Weiternutzung so möglich ist? Es mag Gründe geben, die dagegen stehen.

Wie sollen die Kosten dafür verteilt werden? Jede Partei 1/9?
Je nach erworbenen Anteilen? Oder nach tatsächlicher Fläche
zzgl. Grenzpunkte???

Such Dir was aus:
nach Fläche
nach Wert der Flächen
nach vermessungstechnischem Aufwand
nach Anzahl der Gerenzpunkte
nach Grenzlängen
nach Monatseinkommen
nach dem zukünftigen Nutzen der Flächen

Es gibt keine Erfahrungwerte, zumal Du die Situation nur grob beschreibst. Jeder macht es anders.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,
relativ geläufig ist die Formulierung „Jeder Käufer trägt die Kosten für die Übernahme seines Aufteilungs-/Kaufgrundstücks“, da eine Teilungsvermessung neben variablen Größen wie Grenzlängen oder Flächengrößen auch Kosten nach anderen Maßstäben oder Fixkosten, zB. für die Übernahme ins Grundbuch oder ins Liegenschaftskataster auslösen kann. Das ist aber ein so „wildes Rumgerechne“, dass es entweder der Notar oder ein anderweitig versierter Mensch machen sollte.

Bei einer einfachen Aufteilung nach m² macht man zwar nix falsch, wenns der Motivlage der Käufer/Aufteilenden entspricht (überspitzt ironisch : warum soll der „Doofmann“, der nur 20 m² Restgarten abkriegt, während sich fünf andere 100 m² „reintun“, dafür in etwa das gleiche „blechen“? Liegt das Motiv bei allen gleich, ist auch eine einfache Teilung nach Anteilen „gerecht“). Das blöde an beiden Varianten ist allerdings, dass sich ein Amt u.U. nicht um privatrechtliche Vereinbarungen schert und den Gebührenbescheid dann doch wieder an den neuen Eigentümer schickt :wink: (der dann den anderen hinterherrennt :wink:).

Wie schon von anderen geschrieben, gilt hier grundsätzlich Vertragsfreiheit. Und falls sich die Leute hintereinander dann doch nicht einig sind, haften alle gesamtschuldnerisch :wink:

Gruß vom
Schnabel