Guten Tag,
ich möchte demnächst ein Haus kaufen und bin auch alleiniger Darlehensnehmer bei der Finanzierung. Ca. 2 Monate nach dem Notartermin werde ich meine Freundin heiraten, die schon vorab aus privaten Mitteln einen Anteil an Eigenkapital für den Kredit beisteuert.
Wir möchten nun gern zu gleichen Teilen die Eigentümer an der Immobilie sein. Daher nun meine Frage, wie ich sie als Miteigentümerin überhaupt im Grundbuch eintragen lassen kann, obwohl sie nicht mit im Kaufvertrag steht. Ist das generell möglich und zu welchen Teilen würden dann die Besitzverhältnisse geregelt sein? Ist letzteres von uns beim Notartermin frei festsetzbar? Wenn ja, muss sie dann beim Notartermin zwingend dabei sein?
Vorab schon vielen Dank für Eure Antworten
Christian
Guten Tag,
Hallo,
ich möchte demnächst ein Haus kaufen und bin auch alleiniger
Darlehensnehmer bei der Finanzierung. Ca. 2 Monate nach dem
Notartermin werde ich meine Freundin heiraten, die schon vorab
aus privaten Mitteln einen Anteil an Eigenkapital für den
Kredit beisteuert.
Wir möchten nun gern zu gleichen Teilen die Eigentümer an der
Immobilie sein. Daher nun meine Frage, wie ich sie als
Miteigentümerin überhaupt im Grundbuch eintragen lassen kann,
obwohl sie nicht mit im Kaufvertrag steht. Ist das generell
möglich und zu welchen Teilen würden dann die
Besitzverhältnisse geregelt sein? Ist letzteres von uns beim
Notartermin frei festsetzbar? Wenn ja, muss sie dann beim
Notartermin zwingend dabei sein?
nun es gibt die Möglichkeit, die auch von Eheleuten sehr gerne genutzt wird, ein eigentum mit 50/50 Besitz einzutragen.
Jedoch wird es schwierig sein nachdem die Grundschuld auf dem Ojbekt nach der Bestellung zu Ändern, was übrigens auch mit Kosten wieder verbunden ist.
Ich würde von anfang an die Finanzierung zusammen vornehmen und von Anfang an je 50% Eigentum eintragen. Das ist ein Abwasch und direkt eine saubere Lösung ohne spätere Lauferein und Kosten.
Vorab schon vielen Dank für Eure Antworten
Christian
Grüße
danke für die antwort.
wenn ich das richtig interpretiere, heißt das auch, dass ich meine zukünftige frau auch in den darlehensvertrag mit ‚einbinden‘ muss? das wollte ich eigentlich vermeiden!
Es würde nahe liegen. Man kann aber auch mit der Bank verhandeln das sie nicht mit drin steht, „nur“ im Grundbuch eingetragen wird.
Die Bank hätte in dem Fall der Zahlungsunfähigkeit zwei Personen zum heranziehen, so würde ich das verkaufen.
Aber ich würde das auf jeden Fall im Vorfeld machen. Spätere Änderungen sind immer problematisch.
wenn ich das richtig interpretiere, heißt das auch, dass ich
meine zukünftige frau auch in den darlehensvertrag mit
‚einbinden‘ muss?
Nein, das mußt Du nicht. Eure Wunschvortellung sollte aber im Vorfeld mit der finanzierenden Bank abgesprochen werden, denn wenn Deine zukünftige Frau Miteigentümner wird, muß sie auch Sicherungsgeber werden…
aber ist es für den grundbucheintrag denn nicht völlig egal, wie die bezahlung des objektes erfolgt? es geht doch letztendlich nur darum, dass die finanzierung ansich geregelt ist, ob nun ein oder zwei darlehensnehmer oder sogar eine unbeteiligte dritte person die finanzierung übernimmt. laut aussage des notars sei das wohl völlig egal. im kaufvertrag steht doch lediglich die kaufsumme und nicht, wie oder durch wen sie bezahlt wird? die finanzierung durch die bank ist ja im prinzip auch schon durch und da trete ich als alleiniger schuldner auf, auch wenn das haus ansich dann auch mit beiden eigentümern später als sicherheit dient.
der eigentliche, rechtswirksame eigentumsübergang erfolgt erst nach der eintragung im grundbuchamt und das geschieht wohl frühestens, nachdem die anfallenden steuern beim finanzamt von uns beglichen beglichen sind.
ich bin ein wenig verwirrt 
danke, das klingt auch irgendwie logisch.
da die finanzierung bereits steht, ist das dann wohl auch eher ein punkt, der nicht zu vermeiden ist.
Hallo,
bei Insolvenz und Zwangsversteigerung koennte das Haus auf andere Eigentuemer uebergehen. Dann wird es wichtig, ob der Bankkredit vom halben oder vom ganzen Haus abgesichert ist. Sollte der Kredit nur zB 30 Prozent vom Hauswert betragen, duerfte auch die Bank zustimmen, ihn nur mit dem halben Haus abzusichern.
Ueblich ist das nicht. Die Banken wuenschen gern 2 Eigentuemer in gemeinsamer Haftung, wird der eine erwerbslos, zahlt der andere fuer Alles. So gibt es normal die guenstigsten Zinsen.
Gruss Helmut