Guten Tag,
wir wollen eine GbR/ Freiberufler gründen, um Rechnungen stellen zu können. Dafür müssen wir uns beim Finanzamt anmelden. Allerdings verdienen wir zur Zeit noch beinahe nichts mit unserer künstlerischen Tätigkeit.
Meine Frage:
Melden sich die einzelnen Gesellschafter an, oder gibt es eine einzige Anmeldung der GbR?
Ist es ratsam sich anzumelden, wenn man keinen Gewinn macht?
schonmal Danke
M
Hallo,
das ist ein sehr weites Feld, zumal hier auch noch eine künstlerische Komponenete angesprochen wurde. Ich denke, die Frage kann eher ein Steuerberater beantworten.
Lieber Gruß
Jürgen
Hallo Kurl,
bin hier der falsche Ansprechpartner.
Arbeite in der Verpackungsindustrie.
Habe mit Rechtsformen nichts zu tun.
Grüße,
Rainer
Vielen Dank trotzdem für die Antwort! Gruß M
Der Betrieb der GbR ist beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Es ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die GbR ihren Sitz hat. Soweit sie keine Geschäftsräume unterhält, kann dies das Wohnsitz-Finanzamt eines der Gesellschafter sein. Dieser kann von den übrigen Gesellschaftern der GbR zum Empfangsbevollmächtigten ernannt werden. Bei diesem Finanzamt erhält die GbR dann eine eigene Steuernummer. Für die Anmeldung müssen die Personalausweise aller Gesellschafter, ein unterschriebener Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Personengesellschaften/-gemeinschaften und, falls ein solcher abgeschlossen wurde, ein von allen Gesellschaftern unterschriebener Gesellschaftsvertrag in Kopie vorgelegt werden.
Gerade, wenn Sie Verluste machen, ist eine Anmeldung beim Finanzamt sinnvoll, weil dann eine Verrechnung mit positiven Einkünften möglich ist und so die Steuerlast gesenkt werden kann (wenn man Steuern zahlt!). Aber aufgepaßt! Man kann einige Jahre Verluste machen, je nach Finanzamt 3 bis 4 Jahre, dann müssen aber auch mal Gewinne folgen, sonst unterstellt das Finanzamt Liebhaberei und streicht nachträglich den Verlustausgleich.
Ich hoffe, meine Ausführungen helfen euch weiter; vielleicht noch zwei Hinweise:
- Als Freiberufler (z.B. Künsler) zahlt ihr weder Gewerbe, noch Mehrwertsteuer
- Ganz wichtig:Gefahr der Abfärbung bei Personengesellschaften (z. B.: GBR):
!!! Im Gegensatz zu einem Einzelunternehmer ist bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in der Regel die gesamte betriebliche Tätigkeit einer Einkunftsart zuzuordnen. Es ist nicht möglich, die Einnahmen und Ausgaben in einen freiberuflichen sowie einen gewerblichen Teil aufzuteilen. Dadurch besteht das Risiko der Abfärbung: Eine gewerbliche Tätigkeit kann die Gesamttätigkeit infizieren. Kommt es dazu, erzielt die GbR ausschließlich gewerbliche Einkünfte (Folgen: Mehrwertsteuerpflicht, Gewerbesteuer etc.)
Ich hoffe euch ein wenig weiter geholfen zu haben.
Luigi
Guten Tag,
wir wollen eine GbR/ Freiberufler gründen, um Rechnungen
stellen zu können. Dafür müssen wir uns beim Finanzamt
anmelden. Allerdings verdienen wir zur Zeit noch beinahe
nichts mit unserer künstlerischen Tätigkeit.
Meine Frage:
Melden sich die einzelnen Gesellschafter an, oder gibt es eine
einzige Anmeldung der GbR?
Ist es ratsam sich anzumelden, wenn man keinen Gewinn macht?
schonmal Danke
M