da findet man oft verschiedene Meinungen. Auftrag ist ausgeführt, Gerät geliefert und bezahlt. Kunde möchte plötzlich eine andere Rechnungsanschrift (hat mehrere Firmen). Ist ja nichts unnormales, aber wie kann sich der Aussteller absichern? Alte Rechnung zurückfordern, abheften und neue erstellen (gleiche Rechnungsnummer, muß da evtl. irgendein Vermerk, z.B. „geänderte Rechnung“ drauf?) und den schriftlichen Änderungswunsch des Kunden als Nachweis mit dazu heften? Man stelle sich nur vor, ein Kunde würde dreist eine Kopie behalten und beide Rechnungen absetzen…dann bekommt der Rechnungsausteller womöglich selbst noch Ärger und möchte das natürlich im Vorfeld schon vermeiden. Also wie macht man es nun ganz richtig?
Servus,
am einfachsten ist:
Geänderte Rechnung geht raus, wenn alle vorher herausgegebenen Originale zurückgegeben worden sind.
Schöne Grüße
MM
vielen Dank für die Antwort. Was aber, wenn der Kunde trotzdem (heimlich) eine Kopie gemacht hat und absetzt? Geht das dann auf seine Kappe, wenn man den Änderungswunsch und das zurückgesandte Original als Nachweis aufhebt? Heutzutage kann man ja Original und Kopie bei guter Qualität kaum noch unterscheiden…
Servus,
abgesehen davon, dass das dann nicht mehr Sache des Ausstellers der Rechnung ist - wenn der Kunde Unternehmer ist, müsste er die Rechnung zu diesem Zweck auch zwei Mal bezahlen, wenn er sie in zwei verschiedenen Buchhaltungen als Aufwand oder Betriebsausgabe erfassen wollte. In diesem Fall würde ich als Leistungserbringer die zweite Zahlung dankend annehmen und in den Ertrag buchen.
Falls der Kunde kein Unternehmer ist, würde ich mich auf solche Kaspereien nicht einlassen, weil bei ihm das Motiv „Vorsteuerabzug“ keine Rolle spielen kann; und nur dieses erfordert eine präzise Adresse auf der Rechnung. Mit dem Motiv „Werbungskostenabzug“ kann man auch anders klarkommen.
Schöne Grüße
MM