Wie einen bis Bordsteinkante gelieferten Großartikel auf Beschaffenheit prüfen?

Hallo,

ein Unternehmen (darf ich hier eigentlich die Firma nennen?) bietet nur Lieferung bis Borsteinkante an.

Kommt nun die Sendung, ist man als Käufer doch verpflichtet, die Sache auf Beschaffenheit zu prüfen, oder? Und das man ja doch auch Sinn, weil, wenn was nicht in Ordnung ist, muss das doch gleich wieder mitgenommen werden, richtig?

Kann man darum bitten verlangen, dass das Teil dazu (ohne Aufpreis) reingebracht wird?

Wo steht so was? Gibt es dazu Gesetze? (bitte wenn möglich mit Links)

Bitten kann und soll man immer.
Aber ein Gesetz das Bitten(noch dazu kostenlos) auch erfüllt werden müssen gibt es nicht !
Wenn der Lieferant keinen Transport ins Haus anbietet, auch nicht gegen Aufpreis dann muss man halt sehen, ob man nicht wo anders bestellt. Oder man müsste einen extra Dienstleister bestellen der es macht.

Prüfung am Straßenrand beim Abladen meint auf offensichtliche Fehler achten (statt Tisch Sessel geliefert) oder Transportschäden die man an der Verpackung( aufgerissen, verformt, große Löcher drin) oder bei unverpackter Ware optisch sehen kann.

Das muss man gleich beim Auslieferfahrer schriftlich reklamieren und auf den Lieferpapieren vermerken. Meist verweigert man dann die Annahme und der Spediteur muss sie wieder einladen.

Sieht man erst nachher im Haus den Schaden (wenn ausgepackt) dann muss man sich wie immer an den Lieferanten wenden.

MfG
duck313

Hi,

so viel ich weiß, musst du nur auf äußerliche Beschädigungen prüfen, weil die direkt beim Spediteur reklamiert bzw. zumindest erstmal festgehalten und vom Fahrer quittiert werden müssen.
Alles andere, wie z. B. Falschlieferung oder Beschädigung der Ware, obwohl die Verpackung unbeschädigt ist, musst du beim Verkäufer reklamieren. Klar, ist blöd wenn das Abholen noch organisiert werden muss, aber im Normalfall wird kein Spediteur an der Bordsteinkante warten, bis du deine Ware ausgepackt und geprüft hast!

Das wäre ja noch schöner! :smiley:

Gruß
Christa

Die Spediteursbedingungen (Adsp), auf deren Grundlage der Transport mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durchgeführt wird, sagen hierzu:
Mängelrügefristen:
Äußerlich erkennbare Mängel: Sofort bei Ablieferung
Nicht erkennbare Mängel: 7 Tage nach Ablieferung
Lieferfristüberschreitung: 21 Tage nach Ablieferung

Hierbei ist es bei den offensichtlichen Mängeln wichtig, dass diese unverzüglich dokumentiert werden, idealerweise auf allen Exemplaren des Frachtbriefs und das der Fahrer sie gegenzeichnet.
Wenn der Fahrer im Stress ist und darauf einen feuchten Kehrricht gibt ist das egal, den hält man so lange hin, bis die Ware oberflächlich geprüft ist, sprich unterschreibt die Warenannahme erst später.
Nur so hast du nachher weniger Rennerei (und auch der Versender weniger Probleme den Schäden bei seiner Transportversicherung geltend zu machen)

Ich habe zwei blöde Fragen. :smiley:

  1. Was meinst du mit

Nur solche, die man wirklich von außen erkennen kann, also das, was ich gesagt habe,
a) dass die Verpackung beschädigt ist, oder wenn, blödes Beispiel, ein Sofa nur in Folie eingewickelt verschickt wird und durch irgendwas Schweres, was dagegen gekommen ist, beschädigt wurde, was man wegen der Folie auch so sehen würde, oder
b) müsste der Fahrer tatsächlich warten, bis man die Ware ausgepackt und zumindest äußerlich geprüft hat?

  1. Wenn irgendwas stark beschädigt (auch wenn es nur die Verpackung ist) ankommt, muss man das trotzdem annehmen und nur schriftlich festhalten (natürlich mit Gegenunterschrift des Fahrers), dass es beschädigt ist, oder kann man den Fahrer verpflichten, das Zeug retour zu nehmen?
2 Like

Äußerlich erkennbare Mängel bezieht sich in diesem Fall auf Schäden der Transportverpackung und damit einhergehender Annahme daß auch die verpackte Ware beschädigt ist. Ein klassischer Fall wäre ein Nässeschaden, da ist es, um bei deinem Sofa-Beispiel zu bleiben, bei einer angemackten/eingerissener Folie wahrscheinlich, dass auch das Sofa einen Schäden davongetragen hat. In einem solchen Fall würde ich die Annahme verweigern und den Grund hierfür auf dem Frachtbrief vermerken.

Ist nur die Folie eingerissen und, so man es dir heute die Folie sieht, das darin verpackte Sofa auf den ersten Blick in, müsste man entscheiden:
Entweder Annahme unter Vorbehalt mir dem Risiko, dass man erst einmal ein nicht brauchbares Teil reinschaffen und rumstehen hat oder
Annahmeverweigerung wegen eines offensichtlichen Transportschadens. Das dann mit dem Risiko, dass man einige Zeit auf der Erde statt dem Sofa sitzt.
Das ist aber eine Einzelfallentscheidung je nachdem, wie die Ware dann aussieht (ich nehme regelmäßig Luftfracht an, Porzellangeschirr, das bei der ersten Inspektion auch gerne Mal klappert, wo es nicht klappern sollte. Aber die Mengen sind entsprechend kalkuliert).

Auf jeden Fall sollte man zusehen, dass man ein Exemplar des Frachtbriefs mit unterschriebenem Schadensprotokoll behält und nicht sofort entsorgt. Stattdessen eine Kopie an den Versender schicken, das macht das Leben einfacher

1 Like

Danke erstmal für die Antwort.

Ich habe jetzt erst die tolle Nummerierung, die die Forenschrottware vorgenommen hat, erkannt. Die zweite 1 sollte eine 2 sein. :smiley:

Kannst du auch noch zu 1b etwas sagen?

1 Like

Das hängt auch etwas vom Zustand der Ware bei Übergabe ab. Wenn der Fahrer bei einer zerfetzten Verpackung nicht warten will, bis die Ware zumindest grob ausgepackt und der Zustand in Augenschein genommen ist, würde ich ihn das Teil ohne Frage sofort wieder aufladen lassen. Warten muss er strenggenommen nicht, ich habe nämlich nur die Möglichkeit anzunehmen oder zu verweigern.

Das sage ich aber als Containerschubse eines nicht ganz kleinen Unternehmens mit entsprechendem Umschlag.

Privat würde ich ihm wahrscheinlich einen Kaffee und ein paar Euros in die Hand drücken und ihn freundlich bitten, mir eben bei der Inaugenscheinnahme zu helfen, 4 Hände sind halt schneller. Mit abladen, Prüfung und dem Risiko des wiederaufladens verliert er nämlich mehr Zeit.

2 Like

Deswegen fragte ich ja. :smiley: Bei uns zu Hause ist „frei Bordsteinkante“ so eine Sache, die Straße hat keine Bordsteine, also streng genommen müssen sie bis zur Haustür liefern, aber wir haben auch so gut wie keine solchen Lieferungen, den Elektroherd haben wir schön in den 1. Stock über die schmale Treppe mit hohen Stufen liefern lassen, dafür musste ich auch den zweitbesten Verkäufer nehmen, der andere bot nur frei Bordsteinkante an und ich war nicht lebensmüde!

Nein, pruefen muss man nur, wenn man die Lieferung ohne Maengel haben moechte. Auch nicht selber, das kann eine Vertrauensperson sein.

Manche schweren Teile werden mit leichtgewichtigem Fahrer und dem LKW-Kran abgeladen, der reicht nicht in die Wohnung. Andere Speditionen kommen mit mehreren kraeftigen Leuten und koennen ins Haus liefern. Bei denen gehts dann um Wollen und Preis.

hi,

Klingt für mich alles zwar durchaus logisch, aber etwa unpraktikabel, wenn man nicht von klassischen Beispielen ausgeht, wie etwa bestelltes Geschirr und klappernde Verpackung.

Nachfrage:
Fall 1)
Fahrer will nicht warten und läd wieder ein. Bei der Prüfung stellt sich heraus, Ware war doch unbeschädigt. (Dabei wäre es wohl egal, ob der Schaden böswillig nicht eingestanden wird oder es wirklich keinen Schaden gab. Beweise gibt es ja keine.)
Und nun?

Fall 2)
Fahrer wartet, man packt aus, Ware Beschädigt. Unverpackte Ware nimmt er aber nicht wieder mit - oder er nimmt es mit und es kommen weitere Mängel dazu, aufgrund der fehlenden Verpackung.
Und nun?

grüße
lipi

„Dabei wäre es wohl egal, ob der Schaden böswillig nicht eingestanden wird oder es wirklich keinen Schaden gab. Beweise gibt es ja keine.“

Der Verkäufer ist bis zur Annahme durch den Käufer beweispflichtig, eine vertragsgemäße Leistung angeboten zu haben. Gleichzeitig spricht die zerfetzte Verpackung schonmal nicht gerade gegen den Käufer.