ich habe folgendes Problem:
Und zwar habe ich Waren aus China importiert und die komplette Zollabwicklung einer anderen Firma überlassen. Jetzt habe ich von dieser Firma eine Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer erhalten und gleichzeitig den dazugehörigen Steuerbescheid vom Zollamt. Die Einfuhrumsatzsteuer muss ich an die beauftragte Firma zahlen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie muss ich die 2 Belege in meiner Buchhaltung buchen, sodass alles richtig läuft und der Rechnungswert (Einfuhrumsatzsteuer) in der UST-Voranmeldung geltend gemacht wird?
Ist das wirklich so?
Ich bin der Meinung das die Einfuhrumsatzsteuer serwohl als Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Kann mir vielleicht jemand Gewissheit geben?
die Rechnung von der zollabwickelnden Firma ist nur zu buchen und zwar auf Zollgebühr und Einfuhrumsatzsteuer, die Einfuhrumsatzsteuer wird dann in der Umsatzsteuervoranmeldung verrechnet,
was mit dem Steuerbescheid vom Zollamt passiert weiß ich nicht ganz genau, jedenfalls wird der nicht gebucht
ich gehe davon aus, du meinst du hast eine Rechnung von einer Spedition. Diese Rechnung buchst du eben die EUST auf dein Einfuhrumsatzsteuerkonto und überweist den Re. Betrag an diese Spedition. Für die Eust gibt es in der Voranmeldung die Spalte 62.
Was du mit 2 Belegen buchen meinst, weis ich nicht. Den Zollbeleg brauchst du nicht buchen. Das ist nur der Nachweis der EUST und muss im Original vorliegen zu eben deiner Re. der Spedition. Zu sehen wie ein Lieferschein bei einer normalen Materialrechnung.
Ich hoffe ich hatte dich richtig verstanden und konnte dir weiterhelfen.
bezahlte Einfuhrumsatzsteuer aus Importen von Drittländern ist wie die Vorsteuer absetzbar. Im Kontenrahmen SKR03 ist das Konto 1588, in SKR 04 1433 anzusprechen. Das Konto ist als sonstiges Bilanzkonto anzulegen, in der UVA-Zuordnung wäre das die Position 62 (Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer). Der Buchungssatz lautet: Einfuhrumsatzsteuer an Verb. aus LuL.
Ich hoffe, meinen Ausführungen sind verständlich und nachvollziehbar.
Gruß
Gabi
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Und zwar habe ich Waren aus China importiert und die
komplette Zollabwicklung einer anderen Firma überlassen. Wie muss ich die 2 Belege in
meiner Buchhaltung buchen, sodass alles richtig läuft und der
Rechnungswert (Einfuhrumsatzsteuer) in der UST-Voranmeldung
geltend gemacht wird?
Hallo Unbekannt,
da gibt es spezielle Konten für, die sich „Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer“ und „Zölle und Einfuhrabgaben“ nennen.
Da Du nicht geschrieben hast, mit welchem Kontorahmen Du arbeitest, kann ich Dir die Kontennummern, die Du verwenden musst, leider nicht nennen.
Übrigens ist das hier kein Treffen der anonymen Hilfesuchenden. Wenn man schon kostenlose Hilfe haben möchte, kann man wenigstens so viel Respekt zeigen und sich mit Namen nennen.
der Steuerbescheid vom Zollamt ist eigentlich nur für Deine Unterlagen, falls du die Ware wieder zurück schicken mußt, brauchst Du den Steuerbescheid wieder.
Die Einfuhrumsatz-Steuer buchst Du auf ein extra deklariertes Steuer-Konto und gibst den Betrag auf der USt-Voranmeldung an. Dafür gibt es ein Extra-Feld in Zeile 57 indem Du diesen Betrag einträgst.Nennt sich „Entrichtete EUSt“.
das kommt ganz darauf an, was für ein Buchhaltungsprogramm du hast. Für die Einfuhrumsatzsteuer brauchst nämlich ein entsprechendes
Konto, dass dann automatisch in die USt-Voranmeldung
mit reinläuft. Aber ich weiß natürlich nicht, ob dein
Buchhaltungsprogramm so etwas hat.
Grundsätzlich sollte es wie folgt gebucht werden:
Beispiel:
die Spedition schickt dir ne Rechnung mit 1.190 Euro brutto für ihre Leistung und zusätzlich will sie von Dir 410 Euro Einfuhrumsatzsteuer, also insgesamt hast
du an die spedition 1.600 Euro zu zahlen.
Du buchst dann wie folgt:
Konto Frachtkosten: netto 1.000 Euro
Konto Vorsteuer 19 % 190 Euro
Konto Einfuhrumsatzsteuer 410 Euro
Gegenkonto Bank oder Kasse mit 1.600 Euro.
In Deiner Voranmeldung erscheinen dann Vorsteuer 190 Euro und Einfuhrumsatzsteuer 410 Euro.
Verbleibender Aufwand in Deiner Gewinnermittlung: 1.000 Euro.