angenommen, es gibt folgendes Problem:
Und zwar hat eine Firma A Waren aus China importiert und die komplette Zollabwicklung einer anderen Firma B überlassen. Jetzt hat diese Firma A von dieser Firma B eine Rechnung über die Einfuhrumsatzsteuer erhalten und gleichzeitig den dazugehörigen Steuerbescheid vom Zollamt. Die Einfuhrumsatzsteuer muss A an die beauftragte Firma B zahlen.
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie muss A die 2 Belege in seiner Buchhaltung buchen, sodass alles richtig läuft und der Rechnungswert (Einfuhrumsatzsteuer) in der UST-Voranmeldung geltend gemacht wird?
Jetzt zur eigentlichen Frage: Wie muß A die 2 Belege in
seiner Buchhaltung buchen, sodaß alles richtig läuft und der
Rechnungswert (Einfuhrumsatzsteuer) in der UST-Voranmeldung
geltend gemacht wird?
Wie das im Buchhaltungsprogramm „verstanden“ und umgesetzt wird, weiß man bei den paar spärlichen Angaben natürlich nicht. Aber grundsätzlich ist es so, daß die EUSt ganz normal wie Vorsteuer behandelt wird und sollte aber in einer separaten Zeile erscheinen (Zeile Nr. 57 in der UStVA 2010). Ein gutes Fibu-Programm erkennt die auf dem Konto „Einfuhrumsatzsteuer“ gebuchten Beträge und ordnet sie richtig zu.
Zoll- und Abwicklungsgebühren gehören nicht zur EUSt.