Wie Einträge aus Online-Pedition-Sites löschen?

Sehr geehrte Mitglieder,

nehmen wir einmal an, dass ein Bürger in seiner Jugend aus Wohltätigen-Zwecken sich dazu verleiten ließ, sich bei einer Pedition im Internet einzutragen. Wenn dann die Suchmaschinen später die Namen und die Einträge sichtbar machen, können diese Leute evtl. berufliche Probleme oder Nachteile kriegen.
Wiederholtes Anschreiben mit der Bitte um Löschung oder Nichtveröffentlichung wird ja bekanntlich (wie so oft im Reportagen bei verwandten Themen) von den Anbietern ignoriert.
Wie kann sich der Bürger ohne Rechtsanwälte von den öffentlich angezeigten Einträgen befreien?
Ist das überhaupt möglich bei Peditionen?

Vielen Dank für Ihre Antwort und mit freundlichen Grüßen

Hallo,

grundsätzlich kann man natülich seine Unterstützung auhc wieder zurück ziehen ohne Angabe von genauen Gründen!

Bei dem hier geschilderten Sachverhalt wird es allerdings nicht ohne Anwalt gehen, da sich der Petitionsinitiator ja nicht rührt auf Anfrage.
Eine Einstweiligeverfügung gegen ihn zu erwirken, dass er dich nicht mehr namentlich als Befürworter führen darf, dürfte Abhilfe schaffen!

Hallo,

Bei dem hier geschilderten Sachverhalt wird es allerdings
nicht ohne Anwalt gehen, da sich der Petitionsinitiator ja
nicht rührt auf Anfrage.
Eine Einstweiligeverfügung gegen ihn zu erwirken, dass er dich
nicht mehr namentlich als Befürworter führen darf, dürfte
Abhilfe schaffen!

da Du Dich damit offensichtlich so gut auskennst, würde mich die Rechtsgrundlage brennend interessieren.

Gruß

S.J.

da Du Dich damit offensichtlich so gut auskennst, würde mich
die Rechtsgrundlage brennend interessieren.

Gruß

S.J.

Allg. führen wir doch die Grundrechte mal an :wink: Recht auf freie Meinungsäußerung und persönliche Entfaltung! Es gehört nunmal auch zur Meinungsäßerung seine Meinung ändern zu können, sprich diese auch zu widerrufen. Dies scheint ja im SV der Fall gewesen zu sein.

Da der Initiator ihn allerdings weiterhin gegen sein Einverständnis auflistet betrifft dies auch seine direkten Persönlichkeitsrechte. Schon mal was davon gehört, dass eine Person sein Einverständnis erteilen muss über die Veröffentlichung seiner Daten (vgl. mal die Datenschutzrichtlinien ich bin zu faul dir jetzt genaueres aufzulisten).

Eine Einstweilligeverfügung deshalb, weil sie relativ kurzfristig zu erwirken ist und die Wirkung nicht verfehlt.

Hallo,

Bei dem hier geschilderten Sachverhalt wird es allerdings
nicht ohne Anwalt gehen, da sich der Petitionsinitiator ja
nicht rührt auf Anfrage.

Hat ein Anwalt mehr Rechte?
Mich würde erstmal interessieren, woraus sich ein Recht auf Löschung aus der Liste ergibt. Und wenn denn dieses Recht besteht, sollte man doch erstmal eine Frist setzen, die den Initiator (bei Verstreichen der Frist) in Verzug setzen würde. Denn erst danach könnte man sich die Anwaltskosten (und was da ggf. sonst noch anfällt) vom Initiator wieder holen, richtig?

Eine Einstweiligeverfügung gegen ihn zu erwirken, dass er dich
nicht mehr namentlich als Befürworter führen darf, dürfte
Abhilfe schaffen!

Ja. Und Kosten. Die der Unterschreiber wohl selber tragen müsste, oder?

Gruß
loderunner (ianal)

Hat ein Anwalt mehr Rechte?

Kurz um nein! Allerdings dürfte er wesentlich mehr Erfahrung mit einstweilligen Verfügungen haben als der Laie :wink:

Ja. Und Kosten. Die der Unterschreiber wohl selber tragen
müsste, oder?

Die Kosten für das Verfahren trägt meistens auch der Verlierer. Da eine EV nix weiter ist als ein Vorstufe zum Verfahren, die dazu dient um z. B. Schaden oder der gleichen abzuwenden bzw. aufschiebende Wirkung gewährt.
Falls man den Prozess gewinnt sollte man auch diese Kosten als Verfahrenskosten an den Gegner abgeben können :smile: Schließlich wird die Verfügung auch von Richtern bzw. Behörden erteilt :wink:

Hat ein Anwalt mehr Rechte?

Kurz um nein! Allerdings dürfte er wesentlich mehr Erfahrung
mit einstweilligen Verfügungen haben als der Laie :wink:

Ja. Und deshalb würde es ein Anwalt auch erstmal mit der wesentlich kostengünstigeren Fristsetzung versuchen.

Ja. Und Kosten. Die der Unterschreiber wohl selber tragen
müsste, oder?

Die Kosten für das Verfahren trägt meistens auch der
Verlierer.

Aber nur dann, wenn die Sache auch notwendig war. Versuch doch mal, einen säumigen Zahler ohne Mahnung etc. gleich zu verklagen. Rat mal, wer dann den Prozess bezahlt.
Ganz so einfach ist es nun doch nicht.
Gruß
loderunner (ianal)

nunmal auch zur Meinungsäßerung seine Meinung ändern zu
können, sprich diese auch zu widerrufen.

Und andere haben die technischen Mittel dafür vorzuhalten? Andere sind verpflichtet, zu springen und Daten zu löschen, weil einer seine Meinung widerrufen will? Diesen Anderen willst du auch noch Anwaltskosten aufbrummen?

Auf die Rechtsgrundlage dafür bin ich jetzt mal gespannt!

Hallo,

Allg. führen wir doch die Grundrechte mal an :wink: Recht auf
freie Meinungsäußerung und persönliche Entfaltung! Es gehört
nunmal auch zur Meinungsäßerung seine Meinung ändern zu
können, sprich diese auch zu widerrufen. Dies scheint ja im SV
der Fall gewesen zu sein.

Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber dem Staat als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. Daher ist das schon Mal die völlig falsche Anspruchsgrundlage.

Da der Initiator ihn allerdings weiterhin gegen sein
Einverständnis auflistet betrifft dies auch seine direkten
Persönlichkeitsrechte.

siehe oben.

Schon mal was davon gehört, dass eine
Person sein Einverständnis erteilen muss über die
Veröffentlichung seiner Daten (vgl. mal die

Wenn sich jemand auf einer Internetseite registriert, so wird das in der Regel ja freiwillig und nicht unter Zwang erfolgen. Insofern sehe ich das Einverständnis, wenn nicht ausdrücklich, so doch mindestens als konkludent als erteilt.

Datenschutzrichtlinien ich bin zu faul dir jetzt genaueres
aufzulisten).

Ich denke, dass hat weniger etwas mit Faulheit zu tun, sondern damit, dass Du da nichts finden wirst.

Eine Einstweilligeverfügung deshalb, weil sie relativ
kurzfristig zu erwirken ist und die Wirkung nicht verfehlt.

Eine Einstweilige Verfügung wird unter folgenden Voraussetzungen erlassen:

Verfügungsanspruch: Der Antragsteller muss einen Anspruch gegen den Schuldner haben (keinen Anspruch auf Geldzahlung), dessen Sicherung er begehrt.

Sehe ich hier nicht.

Verfügungsgrund: Ein Verfügungsgrund besteht, wenn ohne die Verfügung die Durchsetzung des Anspruchs gefährdet wäre oder die Verfügung zur Erhaltung des Rechtsfriedens notwendig erscheint. Der Verfügungsgrund ist der Anlass, aus dem die Verfügung begehrt wird.

Sehe ich hier auch nicht.

Gruß

S.J.

Und andere haben die technischen Mittel dafür vorzuhalten?

Nein müssen die anderen nicht! Aber da sie es gemacht haben ist es auch ihre Sache :wink: Hätten die anderen Unterschriften gesammelt, hätten sie die Person davon streichen müssen…

Andere sind verpflichtet, zu springen und Daten zu löschen,
weil einer seine Meinung widerrufen will?

Ja sollen sie^^ nach Widerruf der Zustimmung zur Petition wird der Name von Person X ja wider besseren Wissen genutzt um ein politisches Votum herbeizuführen, dies kann man auch als Wahlbetrug auslegen :wink:
Es befinden sich „Zustimmer“ darauf die ihre Zustimmung nie/nicht mehr erteilt haben, wenn so etwas bekannt wird kann das eine Petition schon mal ganz schnell zu Fall bringen!
Ihr wollt hierfür eine Rechtgrundlage? Artikel 38 (1) GG Wahlgrundsätze der BRD, die Person tut ja nix anderes als seine Stimme für etwas zu geben, allerdings und das ist der entscheidende Unterschied nicht zu einem Parlament, sondern für eine Initiative.

Die Unterstützung kann er auch jeder Zeit wieder entziehen, wenn z. B. die Initiative in eine andere Richtung einschlägt als vom Befürworter zunächst gedacht. Selbiges macht man übrigens auch in Parteien, man tritt Ihnen bei, weil man sie unterstützen will und dann kann man sich auch ohne weiteres von ihnen wieder trennen!

Diesen Anderen willst du auch noch Anwaltskosten aufbrummen?

Ja sicherlich, wenn man sich weigert den Namen aus dem Internet zu entfernen und der Person dadurch sogar noch Schaden entsteht. Voraussetzung dafür ist natürlich das die Person den Prozess gewinnt!!!

Du redest Dich um Kopf und Kragen…
Hallo,

Ihr wollt hierfür eine Rechtgrundlage? Artikel 38 (1) GG

hättest Du den Artikel gelesen und verstanden, wüsstest Du, dass dieser damit nichts zu tun hat. Da geht es um die Wahl von Abgeordneten. Und nochmals: Das GG regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern und Staat.

Die Unterstützung kann er auch jeder Zeit wieder entziehen,
wenn z. B. die Initiative in eine andere Richtung einschlägt
als vom Befürworter zunächst gedacht.

Womit gebrochene Wahlversprechen ja der Vergangenheit angehören dürften, wenn die Wähler im Nachhinein ihre Stimme wieder zurück ziehen können.

Es ist einfach Unsinn, was Du da schreibst und Du versteifst Dich immer mehr in absurden Argumentationsversuchen.

Gruß

S.J.

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Danke sehr für die vielen Antworten.
Leider sieht es aus den Antworten bislang so aus, dass tatsächlich ohne teure Rechtsstreitigkeiten über Anwalt und höchstwahrscheinlich auch Gericht ein einst gut gemeinter Eintrag bei den Petitionsanbietern schnell zum Verhängnis werden kann. Und dabei tragen sich scheinbar auch besonders häufig Schüler und Studenten da ein, die später im Beruf ernste Probleme kriegen könnten. Denn wer hat noch vor einigen Jahren geglaubt, dass heute Personalchefs im Internet nach privaten und persönlichen Daten recherchieren, die außerhalb der Grenzen des Berufes liegen.
Zudem ändert sich plötzlich die wirtschaftliche Situation und der Wohltäter muss eine andere Tätigkeit ergreifen, bei der seine einstige Meinung doch bei gewissen Stellen negativ gesehen wird und gar Karriere und viel wichtiger Auftrag kosten könnte.
Bei normalen Papier-Petitionen sieht ja meines Wissens auch die Öffentlichkeit nicht ohne weiteres die Einträge. Wer denkt denn als unschuldiger Jugendlicher oder energischer Student daran, dass evtl. sehr wohltätige Einträge irgendwann von jeder Suchmaschine (im Zuge des rasant fortschreitenden Technikwandels) bevorzugt jedem unter die Augen gehalten werden und eine solche Site nicht einmal antwortet.
Es gibt schließlich sehr viele Bewertungsportale, Soziale Netzwerke und Kommentarforen, die sehr behilflich, sofort erreichbar und entgegenkommend sind.

Hoffe sehr, besonders bzgl. der Bedeutung der Fragestellung für viele Menschen, dass es doch einfachere und schnellere Möglichkeiten gibt, Veröffentlichungen bei solchen Sites zu entfernen.

Danke sehr für bisherige und zukünftige Beiträge diesbezüglich