Hallöchen,
ich hab vor bei Ebay ein bischen mehr einzukaufen. Da ich das dort ja viel von privat bekomme, bekomme ich ja auch keine Rechnung darüber. Ich weiß das die Ebay Bestätigung über den Kauf reicht um als Kaufbeleg herzuhalten. Da ich selbstständig bin will ich einige dinge als Geschäftsausgaben ansetzten damit hab ich auch kein Problem, wie mach ich das genau. Ich mache ne E/Ü Rechnung mit dem Artikel drin und 0% Mehrwertsteuer (da ja privat gekauft). Ich muß Umsatzsteuervoranmeldungen machen wie und wo trage ich diese gekauften Sachen denn ein?? Unter Punkt 91 (Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG)?? oder garnicht auf die Voranmeldung und nur in die E/Ü Rechnung. Gleiche Sache beim Ausland. Beispiel kaufe in den USA oder England etwas von Privat wo muß das aufgeführt werden?? Wär dankbar für ne Klärung.
Hallo,
in der USt-Voranmeldung und in der USt-Erklärung spielen die von Dir beschriebenen Käufe von Privat keine Rolle, sie müssen nicht besonders dargestellt werden.
Schöne Grüße
MM
ok danke