Liebe Foristengemeinde,
Ein Rentenempfänger, der sein Gewerbe abgemeldet hat, macht auch heute noch, allerdings sehr selten, Unternehmensberatungen (2 – 4x jährlich, wobei dann Rechnungen ohne MwSt. ausgestellt werden). Dieser Rentner wechselt zu einem neuen Steuerberater, um dort seine Jahressteuererklärung erstellen zu lassen.
Der neue Steuerberater erklärt, dass er für diesen Job einen Datensatz benötigt. Diesen Datensatz lässt er sich von DATEV überspielen. Für diesen Vorgang macht der neue Steuerberater (als durchlaufenden Kosten) eine DATEV-Gebühr in Höhe von € 130.- geltend.
Meine Fragen dazu:
- Was könnten das für Daten sein?
- Wem gehören kundenbezogene Daten, die bei DATEV gespeichert sind?
- Ist die o. e. Gebühr realistisch?
- Wenn es sich dabei um Daten handelt, die zur Erstellung der Steuererklärung unabdingbar erforderlich sind, dann kann man davon ausgehen, dass der vorige Steuerberater sich im Besitz dieser Daten befindet bzw. befand. Kann der vorerwähnte Rentner nicht erwarten und verlangen, dass sich der neue Steuerberater diese Daten vom früheren Steuerberater beschafft, ggf. unter Mithilfe seines Kunden?
Schon vorab Dankeschön für Erläuterungen und Erleuchtungen sagt
Schmittchen
Liebe Foristengemeinde,
Ein Rentenempfänger, der sein Gewerbe abgemeldet hat, macht
auch heute noch, allerdings sehr selten,
Unternehmensberatungen (2 – 4x jährlich, wobei dann Rechnungen
ohne MwSt. ausgestellt werden). Dieser Rentner wechselt zu
einem neuen Steuerberater, um dort seine Jahressteuererklärung
erstellen zu lassen.
Der neue Steuerberater erklärt, dass er für diesen Job einen
Datensatz benötigt. Diesen Datensatz lässt er sich von DATEV
überspielen. Für diesen Vorgang macht der neue Steuerberater
(als durchlaufenden Kosten) eine DATEV-Gebühr in Höhe von €
130.- geltend.
Meine Fragen dazu:
- Was könnten das für Daten sein?
Hier kann ich nur „vermutlich“ schreiben, aber vermutlich handelt es sich um die Stammdaten des neuen Kunden, welche bei DATEV gespeichert sind (Stuernummer, Erklärungen etc.)
- Wem gehören kundenbezogene Daten, die bei DATEV gespeichert
sind?
Besitz?Eigentum? DATEV benötigt die Daten für die Steuererklärung.
- Ist die o. e. Gebühr realistisch?
Aber sich doch, ich habe noch keinen armen Steuerberater kennen gelernt.
- Wenn es sich dabei um Daten handelt, die zur Erstellung der
Steuererklärung unabdingbar erforderlich sind, dann kann man
davon ausgehen, dass der vorige Steuerberater sich im Besitz
dieser Daten befindet bzw. befand. Kann der vorerwähnte
Rentner nicht erwarten und verlangen, dass sich der neue
Steuerberater diese Daten vom früheren Steuerberater
beschafft, ggf. unter Mithilfe seines Kunden?
Nein, kann der Steuerschuldner nicht erwarten, aber als Geschäftsmann sollte dem Steuerschuldner bekannt sein, dass ein Steuerberater keine Verpflichtung hat, einem Mandanten über sein Honorar etc. zu informieren, es sei denn, er wird gefragt.