Er möchte seinen einzigen Sohn bei seinem Erbe gerne „bevorzugen“. Er und seine Frau sind noch relativ jung und er geht bei einem Ableben seinerseits davon aus, dass sie nicht alleine bleiben wird. Er lebt im gemeinsamen Güterstand, sie haben ein Haus dass beiden gehört (beide im Grundbuch eingetragen). Zur Absicherung bestehen Lebensversicherungen von Ihm im Wert des Hauses. Sollte er jetzt sterben, wie bekommt sein Sohn den größten Teil des Erbes und seine Frau nur ihren Pflichtanteil. Hilft es ihm, wenn er z. B. seinen Sohn und seine Schwester als alleinigen Erben einsetze und seine Frau dann nur ihren Pflichtanteil bekommt. Seine Schwester würde hier nur als „Scheinerben“ für seinen Sohn fungieren. Falls sein Sohn noch nicht volljährig ist, kann er jemanden bestimmen, der über das Geld bestimmen darf, oder wird das automatisch wieder die Mutter als gesetzlicher Vormund??
Vielen Dank