Ich möchte meinen einzigen Sohn bei meinem Erbe gerne „bevorzugen“. Ich und meine Frau sind noch relativ jung und ich gehe bei einem Ableben meinerseits davon aus, dass sie nicht alleine bleiben wird. Wir leben im gemeinsamen Güterstand, haben ein Haus dass uns beiden gehört (beide im Grundbuch eingetragen). Zur Absicherung bestehen Lebensversicherungen von mir im Wert des Hauses. Sollte ich jetzt sterben, wie bekommt mein Sohn den größten Teil des Erbes und meine Frau nur ihren Pflichtanteil. Hilft es mir, wenn ich z. B. meinen Sohn und meine Schwester als alleinigen Erben einsetze und meine Frau dann nur ihren Pflichtanteil bekommt. Meine Schwester würde hier nur als „Scheinerben“ für meinen Sohn fungieren. Falls mein Sohn noch nicht volljährig ist, kann ich jemanden bestimmen, der über das Geld bestimmen darf, oder wird das automatisch wieder die Mutter als gesetzlicher Vormund??
Vielen Dank
Eine Testamentsberatung per Internet wäre unseriös. Sie könnte Ihnen schaden, wenn sie auf unzureichenden Infos beruht und Sie sich darauf verlassen. Wichtig ist ein umfassendes persönliches Gespräch, um die gesamte Situation zu erfassen und Ihre Wünsche und Vorstellungen zu erfahren. Dennoch folgendes:
- Die beste Lösung wäre ein Ehe-und Erbvertrag (notariell) worin alle Ihre Sicherheitsbedürfnisse einfließen könnten. Ein erfahrener Notar verhilft Ihnen dazu. Alle Fragen dazu sind im Rahmen der Beurkundung kostenneutral.
- Zu der letzten Frage: Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers (eine jüngere Person Ihres Vertrauens mit Nennung einer "Ersatz-"Person) wäre hilfreich.
- Auch für die Lebenszeit und den Scheidungsfall sollte eine geeignete Vereinbarung über das Schicksal des Hauseigentums n otariell getroffen werden (im Ehevertrag).
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(in 2.482 Tagen 1.755-mal Fragen beantwortet)