Ein guter Freund von mir ist zur Zeit im U-haft.
Mein problem: ich habe Besucherlaubnis beantragt,doch leider dauert das zu lange.Ich habe heute einen Brief an den Insaßen verfasst,da keine Angaben vorhanden sind, ob er einen Vertediger hat oder nicht.Jetzt weiß ich nicht, ob der Brief übersetzt wird , da er kein Deutsch spricht.Wie erfahre ich nun , ob er ein Verteidiger hat oder nicht?
Hallo luto,
ob Dein Freund einen Verteidiger benötigt, hängt vorrangig davon ab, ob er überhaupt einen braucht.
Bei Verbrechen ist grundsätzlich ein Fall der notwendigen Verteidigung gegeben: wenn der Beschuldigte keinen hat, wird ihm von Amts wegen einer beigeordnet.
Bei Vergehen (einf. Diebstahl; fahrlässige Körperverletzung o.ä.) erhält er von Seiten des Gerichts auch einen Verteidiger beigeordnet, wenn es das Verfahren erfordert (z.B., wenn Umfang des Verfahrens anwaltlichen Beistand erfordern oder der Beschuldigte, weil er nicht in der Lage ist, dem Verfahren in notwendigem Umfang zu folgen -hier u.U. Sprachschwierigkeiten-).
Bei Verkündug des Haftbefehls fragt der Haftrichter, wer zu benachrichtigen ist und benachrichtigt den Angehörigen oder die genannte Kontaktperson i.d.Regel schriftlich.
Aus diesem Benachrichtigungsschreiben geht hervor in welcher U-Haftanstalt der Beschuldigte inhaftiert wurde, wie mit ihm schriftlich oder durch Besuch Kontakt aufgenommen werden kann.
In Deinem Fall rate ich, sich einfach beim Gericht zu dem bekannten Geschäftszeichen nach einen Verteidiger zu erkundigen: ob das Gericht zwischenzeitlich einen bestellt hat oder ob sich beim Gericht bereits ein gewillkürter Verteidiger gemeldet hat.
Nur auf eine schriftliche Antwort auf Deinen Brief hin abzuwarten, ist wenig angezeigt; das kann bis zu zwei Wochen dauern.
Und bis dahin -insbesondere bei einem bisher Unbescholtenen- ist er im Haftprüfungstermin u.U. schon aus der Haft entlassen oder vom Vollzug der U-Haft verschont.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
In diesem Sinne
Schiebedach