Wie erfahre ich, ob mein verstorbener Vater Aktien o.ä. hat? Er hat uns das totale Chaos hinterlassen und wir haben schon erstaunliche Konten gefunden.Darum könnten wir uns vorstellen, dass er noch anderweitig Gelder angelegt hat.Was müssen wir jetzt tun ?
Hallo,
da es kein zentrales Register für Konten und Depots gibt, kannste Dich nur an die in Frage kommenden Banken wenden (Erbnachweis nicht vergessen)
Grüße
Uwe
Hallo didihund1, hallo Uwe,
es gibt ein solches Register beim BaFin.
Darauf hat m.W. nur die Finanzbehörde Zugriff. Spätestens nach Abgabe der Erbschaftssteuererklärung „erfährt“ man dann von den fehlenden Konten.
Es ist im Zweifel sicher keine schlechte Idee, das Finanzamt über das Chaos zu informieren.
http://www.ftd.de/politik/deutschland/:big-brother-i…
Viele Grüße
Oliver H.
So leider nicht korrekt
Hi,
es gibt kein zentrales Verzeichnis beim BaFin, da hast Du den Text nicht richtig interpretiert.
Lediglich wurden die Banken verpflichtet den ermittelnden Behörden gegenüber einen Zugang zum Stammdatenbestand zu gewähren.
Somit hat der Staat die Möglichkeit bei den jeweiligen Instituten -unbemerkt von den Mitarbeitern - der KI Abfragen zu machen.
Die Gelegenheiten, die zu einer Abfrage führen dürfen sind genauestens geregelt. Der geschilderte Fall (Wo hatte der Vater seine Konten?) gehört allerdings nicht dazu.
Näheres findest Du unter §24c KWG (http://www.gesetze-im-internet.de/kredwg/__24c.html)bzwbzw). unter §§ 93, 93b Abgabenordnung, wenn es Dir um den steuerlichen Aspekt der Nachforschung geht.
Ein automatisches Register oder aber eine Meldepflicht der Banken an irgendeine Behörde gibt es jedoch nicht.
Grüße
Uwe
Hallo,
Wie erfahre ich, ob mein verstorbener Vater Aktien o.ä. hat?
Er hat uns das totale Chaos hinterlassen und wir haben schon
erstaunliche Konten gefunden.Darum könnten wir uns vorstellen,
dass er noch anderweitig Gelder angelegt hat.Was müssen wir
jetzt tun ?
wenn alle Stricke reißen, kannst Du Dich an den Bundesverband Deutscher Banken wenden und darum bitten, Deine Anfrage an die Verbandsmitglieder weiterzuleiten. Früher lagen derartige Anfragen den Rundschreiben bei, allerdings bin ich diesen Rundschreiben schon lange nicht mehr begegnet, so daß ich nicht weiß, ob das heute noch gemacht wird. Fragen schadet aber sicherlich nicht.
Gruß
Christian
Hallo, ich danke Euch allen für die Antworten. Ich werde jetzt erstmal das Finanzamt informieren und mich bei den noch nicht befragten Banken schlau machen.
Zumindest ein Ansatzpunkt könnte es sein, in der letzten auffindbaren Steuererklärung zu schauen, was da unter Einkünfte aus Kapitalvermögen angegeben ist und ob sich das in irgend einer Weise zu den bekannten Depotkonten abstimmen lässt.
Vorhandene ec- und Kreditkarten weisen auf Bankverbindungen hin - dort nach Depots nachfragen (habt ihr wahrscheinlich längst gemacht).
Bei der Schufa unter Sachverhaltsschilderung die Offenlegung erbitten, wo überall der Schufa eine Kontobeziehung gemeldet war, dann dort nachfragen.
Finanzamt informieren ist auf jeden Fall eine gute Idee, verringert die Gefahr, dass die einen hinterher an den Haken bekommen wollen, weil man Vermögen der Erbmasse nicht angegeben und somit Erbschaftsteuer hinterziehen oder verkürzen wollte.