Wie erfährt der Eigentümer vom Tod des lebenslang Nießbrauchberechtigten

Hallo,
Person A hat eine Wohnung von Erblasser C geerbt, kann aber aus dieser keinen Nutzen ziehen, solange Person B noch lebt, der das lebenslange Nießbrauchsrecht vererbt wurde.
Zwischen A und B gibt es keinen Kontakt.
Würde A irgendwie von offizieller Stelle vom Tod des Nießbrauchers B erfahren?
Oder könnte es passieren, dass die Erben von B gegenüber A für sich behalten, wenn B verstorben ist, und die Miete einstecken? Möglicherweise ist sogar fraglich, ob die Erben von B überhaupt wissen, dass B nur Nießbraucher, nicht Eigentümer ist.
Danke im Voraus für kompetente Antworten.

Das könnten Sie möglicherweise tun, allerdings können Sie nicht als Eigentümer auftreten, da ja eine Eintragung in das Grundbuch nicht erfolgen kann.

Bei einem begründeten Interesse (liegt beim Nießbrauchgeber sicher vor) kannst du ja einfach mal beim Einwohnermeldeamt die Meldedaten des Nießbrauchnehmers abfragen, dann erfährst du ja, ob er noch unter den Lebenden weilt.

Danke für deine Antwort.

Das könnten Sie möglicherweise tun,

Das heißt, der Eigentümer wird von keiner offiziellen Stelle informiert?

allerdings können Sie nicht als Eigentümer auftreten, da ja eine Eintragung in das Grundbuch nicht erfolgen kann.

Und was heißt das? Der Mieter fragt ja nicht nach dem Grundbucheintrag.

Bei einem begründeten Interesse (liegt beim Nießbrauchgeber sicher vor) kannst du ja einfach mal beim Einwohnermeldeamt die Meldedaten des Nießbrauchnehmers abfragen, dann erfährst du ja, ob er noch unter den Lebenden weilt.

Das bringt vermutlich nichts, wenn er in einer anderen Stadt wohnt, oder?

Warum sollte eine offizielle Stelle ihn informieren?

Ja. Es kann übrigens durchaus passieren, dass der Mietvertrag im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des Nießbrauchsnehmers übergeht und dass diese Mietzahlungen richtigerweise an die Erben gezahlt werden. Das wegfallende Nießbrauchsrecht beeinflusst m.E. nicht automatisch den Mietvertrag.

Wenn er in einer anderen Stadt wohnt, frägst du einfach beim Einwohnermeldeamt dieser anderen Stadt nach. Da, wo die letzte dir bekannte Anschrift war.

Warum sollte eine offizielle Stelle ihn informieren?

Weil der Tod ja Rechtsfolgen hat. Die Antwort lautet also offenbar Nein.

Ja. Es kann übrigens durchaus passieren, dass der Mietvertrag im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des Nießbrauchsnehmers übergeht und dass diese Mietzahlungen richtigerweise an die Erben gezahlt werden. Das wegfallende Nießbrauchsrecht beeinflusst m.E. nicht automatisch den Mietvertrag.

Das verstehe ich jetzt überhaupt nicht. Lebenslanger Nießbrauch ist nicht vererbbar, somit kann auch der Mietvertrag nicht auf die Erben übergehen, sondern muss auf den Eigentümer übergehen. Oder sehe ich das falsch?

Wenn er in einer anderen Stadt wohnt, frägst du einfach beim Einwohnermeldeamt dieser anderen Stadt nach. Da, wo die letzte dir bekannte Anschrift war.

Ich habe mich wohl unklar ausgedrückt. Was ich meinte, ist: Wenn nur eine 10 Jahre alte Anschrift in Stadt X bekannt ist, der Nießbraucher aber inzwischen in Stadt Y wohnt.

Richtich - woher soll auch die offizielle Stelle wissen, wer gegen einen Verstorbenen oder gegen wen der Verstorbene irgendwelche Ansprüche hat.

dann fragt man beim Meldeamt der Stadt Y nach. Das berechtigte Interesse (das bei einer einfachen Meldeauskunft nicht besonders groß sein muss) ist ja da.

Ja, du hast Recht. Tschulligung, habe ich zu schnell geschossen, § 1056 Abs. 1 BGB.

Du fragst beim Einwohnermeldeamt der Stadt nach, in der die letzte dir bekannte Adresse ist.

Ja, siehst Du falsch oer besser Du hast den kern der Antwort nicht verstanden.

Es wohnt nicht der Nießbrauchberechtigte in der Wohnung, sie ist vermietet.
Der Berechtigte ist also Vermieter und nimmt „nur“ die Miete ein.

Wenn der Nießbrauch durch Tod endet, dann endet doch nicht automatisch der Mietvertrag ! Der läuft weiter.
Wenn Du vom Tod erfährst musst Du den Mietvertrag auf Dich als neuen Eigentümer umschreiben lassen.
Kündigen kannst Du ihn nicht ( eigentlich nur wenn Du selbst einziehen willst, Eigenbedarf).
Aber die kannst die Miete kassieren oder die Whg. auch verkaufen.

Tipp: Wende Dich doch mal an den Mieter und informiere ihn über die Sachlage, dass Du der Eigentümer bist, aber z.Zt. nicht sein Vermieter.
Bitte ihn um Meldung falls er Infos erhält, die auf den Tod hinweisen oder sonstige Veränderung der Zahlungsmodalitäten( neue Kontoverbindung, neuer Empfänger etwa) der Miete .

MfG
duck313

Wenn der Nießbrauch durch Tod endet, dann endet doch nicht automatisch der Mietvertrag ! Der läuft weiter.

Das ist mir schon klar. Ich ging/gehe davon aus, dass dann automatisch der Eigentümer der vermieteten Wohnung zum Vermieter wird.

Wenn Du vom Tod erfährst

Genau um diesen Punkt geht es. Wie erfährt man davon.

Tipp: Wende Dich doch mal an den Mieter und informiere ihn über die Sachlage, dass Du der Eigentümer bist, aber z.Zt. nicht sein Vermieter.
Bitte ihn um Meldung falls er Infos erhält, die auf den Tod hinweisen oder sonstige Veränderung der Zahlungsmodalitäten( neue Kontoverbindung, neuer Empfänger etwa) der Miete .

Das wäre eine Möglichkeit, danke. Theoretisch können sich die Erben da aber auch sehr bedeckt halten.

Letzte Frage: Wenn der worst case eintritt: Die Erben stecken einfach jahrelang Miete ein… hat dann der Eigentümer Recht auf Rückgabe?

Danke!

Man wendet sich zunächst an das Einwohnermeldeamt der Stadt, in der der letzte bekannte Wohnsitz lag. Dieses teilt dann ggf. mit, dass die angefragte Person inzwischen dort nicht mehr wohnhaft ist, und eine Anmeldung von X-Stadt als nächster Wohnort bekannt ist (es wird innerhalb Deutschlands nicht mehr ab- sondern nur noch angemeldet, und die neue Gemeinde teilt dies dann der alten Gemeinde mit).

Dann wendet man sich an X-Stadt, und wenn man Pech hat, geht das Spiel dann da weiter mit einer Anmeldung von Y-Stadt, …

Solange der Mensch sich brav immer neu angemeldet hat, kommt man über diese ggf. etwas längere Kette dann auch an den aktuellen Wohnort oder die Mitteilung des Todes bzgl. des letzten Wohnsitzes.

Ja
Sie können natürlich kein Eigentum an der Wohnung erlangen und müssten auch die zu Unrecht erhaltene Miete zurückerstatten.

Ich weiß, ehrlich gesagt, auch nicht, wie man in so einem Fall verfahren sollte.
Vielleicht berätst Du dich mal mit einem Anwalt oder Notar. Da muss es eine Lösung geben, wo Du beim Tod schnell benachrichtigt wirst.
Ich könnte mir vorstellen, man kann unter Vorlage seiner Unterlagen (Übertragung Wohnung und Nießbrauchvereinbarung) bei dem Nachlassgericht des Wohnortes des Nießbrauchnehmers etwas hinterlegen was auf deine Eigenschaft hinweist. Dann würde beim Tod (Meldung Standesamt an Nachlassgericht) der Fall aktenkundig und Du würdest amtlich benachrichtig (wie ein Erbe etwa) und kannst handeln.

MfG
duck313

Das ist eine interessante Idee, vielen Dank!

Ach so ist das. Super, vielen Dank!