Hallo,
hier: http://www.arbeitsmarktreform.de/Arbeitsmarktreform/…
gibt es zwar einen schönen Einkommensrechner zum ALG II (wenn man noch arbeiten geht) aber nirgendwo steht dazu wie das Vermögen zum ALG II berechnet wird.
d.h. wenn jemand die Freibetragsgrenze von 200 Euro pro Lebensjahr + 750 Euro Pauschalbetrag überschreitet, bekommt er dann GAR KEIN ALG II oder nur prozentual weniger und wenn letzteres: wie ist hier die Berechnungsformel?
Grüße
Sven
schade das man nicht editieren kann, hier aber ein Nachtrag:
„Vermögen, dass über die Freibeträge hinaus geht, kann die Geldleistung mindern.“
Die Frage ist nur: mit welcher Rechenformel?
Hallo,
Soweit ich das verstanden habe , wird ausgerechnet, wie lange du vom „Zuviel“ mit AlG2 leben könntest und solange erhälst du kein AlG2.
Beispiel: Du hast 5000€ mehr als „erlaubt“ und bekämest 500€/Monat. Dann kriegst du 10 Monate lang nix.
Gruß
Sticky
Hallo
Soweit ich das verstanden habe , wird ausgerechnet, wie
lange du vom „Zuviel“ mit AlG2 leben könntest und solange
erhälst du kein AlG2.
Beispiel: Du hast 5000€ mehr als „erlaubt“ und bekämest
500€/Monat. Dann kriegst du 10 Monate lang nix.
So ungefähr glaube ich das auch.
Es ist aber in Wirklichkeit nicht so, dass man gesetzlich dazu gezwungen wäre, sich sein Geld sparsam einzuteilen, jedenfalls bestimmt nicht soo sparsam. Man darf es auch schneller ausgeben (soviel ich weiß; ich bin mir aber ziemlich sicher). Dann aber wird es wahrscheinlich eine mühsame Angelegenheit mit den Sachbearbeitern, und man muss wahrscheinlich Widersprüche einlegen und klagen.
Falls man sein Geld also schneller ausgeben will, ist es wohl ratsamer, den Antrag erst zu stellen, wenn man das überzählige Geld nicht mehr hat, da werden diese Fragen nach dem verbliebenen Geld gar nicht mehr gestellt.
Viele Grüße
Thea