Wie erfolgt die Eingruppierung im TVöD, wenn ich ein Studium habe, dieses aber nicht gefordert wird?

Liebe wer-weiß-was-Gemeinde,

ich habe vor ein paar Tagen eine Jobzusage erhalten. Bezahlt wird nach dem TVöD VKA.
Ich habe BWL studiert - für die Stelle ist aber ein Studium nicht zwingend erforderlich.

Wie erfolgt nun die Eingruppierung - geht es hier nach meiner Qualifizierung (meines Erachtens dann ab E9) oder nach der ausgeschriebenen Stelle?

Über ein paar fachkundige Antworten würde ich mich sehr freuen - vielen Dank schon mal!

Liebe Landshuterin
Kann leider nicht helfen, da ich in der Schweiz arbeite und das deutsche Einstufungs-System nicht kenne. Trotzdem viel Erfolg beim Suchen und viel Spass an der Stelle!

Hallo Landshuterin,

leider kenne ich mich in dem Tarif nicht aus sondern nur im damaligen BAT.

Im BAT war die auszuübende Tätigkeit maßgeblich.

Ich muss passen, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie ein Anrecht auf eine höhere Eingruppierung (wegen Ihrer Überqualifizierung) haben als die Stelle hergibt.

Liebe Grüße

Reiner Schumacher

Wie Eingruppierung im TVöD nach Studium?
Hallo, da müssen Sie einen Spezialisten für den TVÖD fragen, zum Beispiel von VERDI.
Ich denke, über Details der Eingruppierung kann man mit dem Sachbearbeiter der Personalabteilung reden.

Mfg
J.Zech

die Eingruppierung erfolgt analog der Stellenausschreibung - das Studium spielt hier erstmal keine Rolle - es hat aber gegebenenfalls Auswirkung auf die Erfahrungsstufe in der Entgeltgruppe (zwischen 5 und 6 Stufen). Ist die Stelle also mit EG 9 TVÖD ausgeschrieben, erfolgt auf jeden Fall auch hier die Eingruppierung - bei einem Studium evtl aber in der Erfahrungsstufe 2, evtl auch höher.