Wir sind ein kleiner Kabelnetzanbieter in Blankenburg am Harz, Bei Tiefbauarbeiten wurde unsere LWL - Leitung
durch einen Bagger zerrissen.
Wir streiten uns jetzt vor Gericht mit dem Schadensver-
ursacher und müssen den entstandenen Schaden nachweisen.
Wir haben unser LWL - Kabel von der Schadensstelle aus
nach beiden Seiten ca. jeweils 15 m gesundgeschnitten
und dann spleißen lassen.
Dieses Gesundschneiden ( 30 -32 m) müssen wir dem Gericht erläutern.
Kann uns jemand mit einer fachlichen Stellungnahme helfen das diese Vorgehensweise den allgemeinen Praxis
entspricht. Ich benötige diese Stellungnahme noch in der 24. Kalenderwoche.
Im voraus vielen Dank
Hallo,
Kann uns jemand mit einer fachlichen Stellungnahme helfen das
diese Vorgehensweise den allgemeinen Praxis
entspricht.
Wie wär’s denn mit einem Experten des Kabelherstellers oder -lieferanten?
Gruß
loderunner
Wir sind ein kleiner Kabelnetzanbieter in Blankenburg am Harz,
Bei Tiefbauarbeiten wurde unsere LWL - Leitung
durch einen Bagger zerrissen.
Wir streiten uns jetzt vor Gericht mit dem Schadensver-
ursacher und müssen den entstandenen Schaden nachweisen.
Wir haben unser LWL - Kabel von der Schadensstelle aus
nach beiden Seiten ca. jeweils 15 m gesundgeschnitten
und dann spleißen lassen.
Dieses Gesundschneiden ( 30 -32 m) müssen wir dem Gericht
erläutern.
Kann uns jemand mit einer fachlichen Stellungnahme helfen das
diese Vorgehensweise den allgemeinen Praxis
entspricht. Ich benötige diese Stellungnahme noch in der 24.
Kalenderwoche.
damit das statement auch vor gericht hilft, würde ich einen sachverständigen aus dem tiefbau empfehlen(sachverständigenbüro).
Hallo AGB
DieSpleiß Firma kann euch genau erklären, wie es geht und auch dem Gericht bestätigen, warum das Kabel getrennt war.
Es werden die Enden geschnitten, die Schnittflächen werden poliert und die Lichtleiter Enden werden in einer Hülse verbunden. Zwischen die Enden kommt meist noch ein Koppelgel.
Gruß
Rochus
Hallo,
DieSpleiß Firma kann euch genau erklären, wie es geht und auch
dem Gericht bestätigen, warum das Kabel getrennt war.
Das wissen sie doch schon. Da war so ein großer, gelber Bagger…
Es geht um:
„Dieses Gesundschneiden ( 30 -32 m) müssen wir dem Gericht erläutern.“
Vermutlich ist die Möglichkeit einer Beschädigung des Kabels bzw. der Isolierung durch Dehnung beim Zerreißen das Problem.
Gruß
loderunner
Hallo Loderunner
Der große gelbe also…, naja.
Gelbe Bagger und LWL Kabel passen auch nicht gut zusammen.
Aber die Bagger lernen offensichtlich dazu, die LWL Kabel wehren sich nicht so wie die 20 kV Kabel.
Aber zum Schaden, ich meine mal gehört zu haben, dass die Bereiche, in denen das Kabel aus dem Bett gezogen wurde, als potentielle Schadensbereiche gelten.
Die Länge des Bereichs kann man über die Hubhöhe des Kabel am Angriffspunkt bestimmen oder über Freilegen bis zum unberührten Bett.
Gruß
Rochus
Wir sind ein kleiner Kabelnetzanbieter in Blankenburg am Harz,
Bei Tiefbauarbeiten wurde unsere LWL - Leitung
durch einen Bagger zerrissen.
Wir streiten uns jetzt vor Gericht mit dem Schadensver-
ursacher und müssen den entstandenen Schaden nachweisen.
Wir haben unser LWL - Kabel von der Schadensstelle aus
nach beiden Seiten ca. jeweils 15 m gesundgeschnitten
und dann spleißen lassen.
Dieses Gesundschneiden ( 30 -32 m) müssen wir dem Gericht
erläutern.
Beim Baggern wurde das Kabel ja nicht glatt durchgeschnitten, sondern auseinander gerissen. Dabei wurden mit Sicherheit die zulässigen Zugkräfte nicht nur an der Schadstelle, sondern auch weit in die augenscheinlich unbeschädigten Teile der Leitung überschritten.
Und somit ist die Reparatur eben nicht nur durch Anflicken an der einen Stelle möglich - zumindest nicht bei diesem Schadenshergang.
Hallo
Ich will ja nicht klugscheißen, aber es hat den Anschein, das Ihr aufgrund einer Mutmaßung auf Nummer Sicher gegangen seid, und nun fehlt euch zum Nachweis anscheinend die entsprechende Arbeitsvorschrift.
Ich würde vorschlagen, einmal zu überlegen, ob es in eurer Erfahrung liegt, was passieren kann, wenn so ein Kabel grob zerissen wird, vor allem, wie weit sich Schäden unter der Erde im Kabel von der Schadenseinwirkungsstelle entfernen können. Entsprechende Ereignisse oder handwerkliche Erfahrung lassen sich evtl. belegen. Vielleicht läßt sich auch darstellen, wie eine mögliche(oder vielleicht ist es so ja nicht möglich?) Prüfung des Kabels auf Intaktheit aussieht.
Das Beste wird in dieser Hinsicht aber eine Expertise des Herstellers sein. Denn der weiß evtl. von Festigkeiten und Reibkräften usw. innerhalb des Kabels.
Am besten alles zusammentragen, ahoi.
MfG
Matthias