Wie erfolgt korrekte NK-Abrechnung für Mietwohnung UND Ersatzwohnung wegen Wasserschaden?

Erstellung einer korrekten Nebenkostenabrechnung für Mietwohnung und Ersatzwohnung wegen Wasserschaden

Mieter wohnt vom 1.1.2014 bis 21.8.2014 in der Mietwohnung und hat NK-Vorauszahlung.
Wegen Wasserschaden (durch Handwerker) mietet Vermieter eine Ersatzwohnung für seinen Mieter an. Mietvertrag vom 18.8.2014 bis 17.9.2014 mit monatlicher Verlängerung jeweils vom 18. bis 17. des Folgemonats. 
In der Ersatzwohnung ist laut dem Mietvertrag eine feste NK-Pauschale zu zahlen.
Mieter zahlt seine Miete und Nebenkosten für die eigentliche Wohnung weiter und Vermieter trägt Kosten für die Ersatzwohnung.

FRAGE: Wie muss die NK-Abrechnung korrekt gestellt werden?

  1. eigentliche Mietwohnung: Taggenaue NK-Abrechnung vom 1.1.2014 bis 21.8.2014 für die NK-Vorauszahlung
    plus 2. Ersatzwohnung: jeweils vom 18. eines Monats bis zum 17. des Folgemonats wird die NK-Pauschale berechnet.
    hierbei ist zu erwähnen, dass die NK-Vorauszahlung wesentlich niedriger war und nach der genauen Berechnung eine Nachzahlung zustande kommt, die aber trotzdem noch unter der NK-Pauschale für die Ersatzwohnung liegen dürfte. 
    Die Ersatzwohnung eine kleinere war damals spontan nicht zu finden) ist allerdings auch doppelt so groß wie die eigentliche Wohnung. Daher sind auch die höheren NK erklärbar und wohl auch vom Mieter zu übernehmen?

Hallo!

Alles rund um die Ersatzwohnung geht den Mieter nichts an. Diese Kosten kommen nicht in NK-Abrechnung, die trägt allein der Vermieter.

Kann man das ernsthaft fragen ?

Natürlich wird taggenau abgerechnet. Dazu gibt es bei Heizkosten die Hilfstabelle, die den jahreszeitlichen anteiligen Verbrauch bestimmen lässt,falls kein Wärmemengenzähler vorhanden wäre(dessen Wert kann man direkt übernehmen).

Die sonstigen Kosten werden kalendermäßig nach Tagen aufgeteilt.

MfG
duck313

Die Antwort hilft mir noch nicht weiter, weil

für die NK für 1.1. - 21.8.2014 vom Mieter eine NK-Vorauszahlung entrichtet wurde und ich jetzt für diesen Zeitraum natürlich eine exakte Berechnung vornehme.

Ab dem Umzug in die Ersatzwohnung, die doppelt so groß ist, wird dort keine NK-Vorauszahlung verlangt, sondern eine NK-Pauschale, die um einiges höher liegt als die vorherige NK-Vorauszahlung - die Wohnung ist ja auch größer.

Der Mieter hat für die ursprüngliche Wohnung eine exakte NK-Abrechnung zu erhalten, das ist selbstverständlich.

Jedoch ist die NK-Berechnung für den Zeitraum in der Ersatzwohnung nicht eindeutig. Dort hat der Mieter nun NK verursacht und ist zur Zahlung verpflichtet. Doch wie können diese NK dort berechnet werden?
Der dortige Vermieter hat im Mietvertrag eine NK-Pauschale von 150 Euro (Wohnung ist ja auch doppelt so groß). Diesen Wert könnte ich für die NK-Berechnung 2014 nehmen, der steht definitiv fest.
Ich hatte auch schon überlegt, ob ich den Betrag der NK-Vorauszahlung von meiner Wohnung für die Zeit in der Ersatzwohnung zugrunde legen müsste. Jedoch kann ich dann keine exakte NK-Abrechnung erstellen, weil der Mieter ab dem Auszugstag bei mir z. B. keinen Wasser- bzw. Heizungsverbrauch bzw. Warmwasserverbrauch hatte. Deshalb würde bei der Methode der Mieter für die Zeit der Unterbringung in der Ersatzwohnung gar keine Gebühren für diese vorgenannten Positionen zahlen. Es würden dann nur die anderen Umlagen wie Versicherung, Steuer, Müll usw. in meiner NK-Abrechnung für den Zeitraum der fremden Unterbringung drin sein.

Für einen umsetzbaren Tipp wäre ich sehr dankbar.

Hallo

Alles rund um die Ersatzwohnung geht den Mieter nichts an

Das sehe ich nicht so, denn der Mieter hat in der Ersatzwohnung z.B. Wasser/Müll so verbraucht, wie wenn er in der eigentlichen Wohnung gewohnt hätte.

Dennoch wird man das nicht haarklein exakt berechnen können (aufgrund der Pauschale wird ja vermutlich für die Ersatzwohnung keine verbrauchsabhängige Abrechnung vorliegen) - mit der Pauschale für die größere Ersatzwohnung hat der Mieter jedenfalls rein gar nichts zu schaffen.

Eine goldene Regel für die 100% richtige Nebenkostenabrechnung in solch einem Fall wird man kaum finden - außer: der Mieter darf keine Nachteile/höhere Betriebskosten daraus erleiden, dass die Ersatzwohnung größer war - dafür kann der Mieter schließlich nichts. Zudem haftet ja der Verursacher (bzw. dessen Versicherung) für sämtliche Mehrkosten.

Man könnte sich mit dem Mieter z.B. einigen , einfach anhand der Vorjahresabrechnung der eigentlichen Mietwohnung abzurechnen bzw. wenn man es sich besonders kompliziert machen möchte, dann eben den anteiligen, exakt ermittelbaren Zeitraum 1.1.2014 bis 21.8.2014 miteinbeziehen und damit Hochrechnungen/Umrechnungen veranstalten (teils Kalendertage/teils Gradzahltage)… wobei auch die komplizierteste Berechnung die tatsächlichen Verhältnisse kaum 100%ig treffen kann, weil ja schon kleinere klimatische Unterschiede großen Einfluss auf den Hauptkostenfaktor = Heizkosten haben.

Also kurz: rechnerisch ist das Problem nicht zu lösen - Einigung mit dem Mieter ist das Zauberwort.

Grüsse Rudi

Hallo!

Ja, er hat auch in Ersatzwohnung Nebenkosten verursacht.
Aber dafür hat der die normale Miete und NK-Vorauszahlung der Wasserschaden-Wohnung weiterbezahlt.
Das genügt.

Ist die Ersatzwohnung größer, teurer- das interessiert den Mieter nicht ! Er hatte Anspruch auf Ersatz zu gleichem Preis wie vorher.

MfG
duck313