Hallo !
Wie kann ich mein geistiges Eigentum schützen ?
Ich habe einige Spiele erfunden.
Spiele für draußen.
Das Urheberrecht erhälst du in Deutschland automatisch sobald du ein eigenes Werk schaffst.
Der Nachweis der Urheberschaft ist dann wieder eine andere Sache. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, z.B über einen Notar. Oder man verschickt per Einschreiben ein versiegelten Brief an sich selbst. Es ist halt die Frage was das Gericht im Streifall akzeptiert.
Hallo !
Wie kann ich mein geistiges Eigentum schützen ?
Ich habe einige Spiele erfunden.
Spiele für draußen.
Wenn es sich um Spiele imaterieller Art handelt wie z.B. Verstecken, ist die Spielanleitung hierzu mit einem Kochrezept zu vergleichen. Derartige Anleitungen lassen sich über das UrhG nicht gegen eine nicht kommerzielle Nachahmung gesetzlich schützen.
Wenn Du in diesen Zusammenhängen Schutz und Möglichkeit einer kommerziellen Vermarktung möchtest, solltest Du diese Anleitungen niederschreiben und dir einen Verleger suchen der sie veröffentlicht, oder/und Dich bei der Verwertungsgesellschaft Wort-Bild(www.vgwort.de)alsals) Autor anmelden.
Gruß
Formator
Ich grüße Sie:
Ihre Frage ist derart allgemein, dass man sie gar nicht erschöpfend beantworten kann.
Ein Spiel erfunden zu haben, würde bedeutet, dass dies wegen des Wortes „erfunden“ patentrechtlich patentiert werden kann. Doch habe ich meine Zweifel, dass ein Spiel patentiert werden kann, da zumindest die patentrechtliche Voraussetzunge der erfinderischen Tätigkeit nicht gegeben werden kann. Es dürfte auch am patentrechtlichen Gegenstand fehlen.
Gerbrauchmusterschutz würde auch aus ähnlichen Gründen scheitern.
Gesschmacksmusterschutz? da habe ich ebenso meine Zweifel (Stichwort: Schutzgegenstand).
Wenn Sie Ihrem Spiel einen Namen geben, der die markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann, dann könnten Sie diesen m.E. schützen.
Eher wäre ein urheberrechtlicher Schutz möglich nach dem Urheberrechtsgesetz.
Frohe Feiertag und gesegnetes Fest darf ich wünschen
Hallo !
Wie kann ich mein geistiges Eigentum schützen ?
Ich habe einige Spiele erfunden.
Spiele für draußen.
Ich grüße Sie:
Ihre Frage ist derart allgemein, dass man sie gar nicht erschöpfend beantworten kann.
Ein Spiel erfunden zu haben, würde bedeuten, dass dies wegen des Wortes „erfunden“ patentrechtlich patentiert werden kann. Doch habe ich meine Zweifel, dass ein Spiel patentiert werden kann, da zumindest die patentrechtliche Voraussetzunge der erfinderischen Tätigkeit nicht gegeben werden kann. Es dürfte auch am patentrechtlichen Gegenstand fehlen. Das muss genauer überprüft werden.
Gerbrauchmusterschutz würde auch aus ähnlichen Gründen scheitern.
Gesschmacksmusterschutz? da habe ich ebenso meine Zweifel (Stichwort: Schutzgegenstand).
Wenn Sie Ihrem Spiel einen Namen geben, der die markenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen kann, dann könnten Sie diesen m.E. schützen.
Eher wäre ein urheberrechtlicher Schutz möglich nach dem Urheberrechtsgesetz sowohl für das Spiel (also für die Spielregel) selbst als auch für den Titel des Spiels.
Das Urheberrecht kann dann für den Titel des Spiels mit dem Urheberecht kombiniert werden.
Frohe Feiertag und gesegnetes Fest darf ich wünschen
Das Urheberrecht erhält man automatisch, doch bei Spielen ist es dringend angeraten, diese als Geschmaksmuster und Marke schützen zu lassen !! - leider kostenpflichtig …
Urheberrecht entsteht von allein und automatisch.