Unser Nachbarhaus wurde abgerissen.
Die übriggebliebene Giebelwand soll nun (von außen) Verputzt werden. Jedoch steht die Wand auf dem Gelände des Nachbar und nach langem hin und her konnten wir uns einigen. Wie kann ich jetzt jedoch herausfinden ob ich den Teil der Giebelwand der auf seinem Grundstück steht abtragen kann oder nicht? (Er möchte schriftlich haben das es eine Gemeinsame wand ist oder nicht) unser Haus wurde vermutlich damals an seine Hauswand angebaut. Woher weiss ich ob ich durch das abtragen die Statik vom Haus beeinflusse oder nicht?!
Vielen Dank!
aliVe
Die Frage ist recht einfach zu beantworten.
Beauftrage einen Statiker bzw. einen Sachverständigen, der den Sachverhalt klärt. Alles andere führt nur zu Ärger und Streit.
Schönen Sonntag
Brandy
Hallo!
Warum soll denn die freistehende Giebelwand geputzt werden ?
Kommt kein Neubau direkt dran ?
Das wäre ja m.E. baurechtlich kritisch,denn nun steht Dein Haus(die Häfte des eheml. Doppelhauses ?) auf der Grenze(was es allein nicht darf).
Aber das ist die eine Sache.
Bauzeichnungen sind nicht vorhanden ? Üblich und allein aus Schallschutzgründen nötig ist eine echte Trennung mit Luftspalt der Giebelwände,jede Hälfte hat einen eigene Wand. Dazwischen verläuft die Grenzlinie. Steht eins allein,dann müsste man ja auch nachdämmen(es ist neue Außenwand),was eine Grenzüberbauung bedeuten würde.
Wenn es nicht so ist,dann sollte besser ein Baufachmann vor Ort kommen und entscheiden,wie man abbrechen (was bricht man denn da eigentlich noch ab,wenn die Haushälfte schon weg ist?) kann und wie es statisch OK ist.
MfG
duck313