Ich habe mir Ende 2014 einen Computer für den Privatgebrauch plus Zubehör für insg. 1500 € gekauft. Als ich meine Steuern für 2014 gemacht habe, habe ich vergessen dem Steuerberater die Rechnung mitzugeben (wahrscheiblich weil ich das Ding zwischen Weihnachten und Sylvester erstanden habe). So wurde das für die 2014er-Steuererklärung nicht berücksichtig, mir ist das auch später nicht aufgefallen.
Jetzt habe ich versuchsweise mit gängigen Bildbearbeitungsprogrammen das Datum des Kaufs und alle anderen Daten auf der Rechnung glaubhaft auf Janur 2015 gefälscht und das fällt so gut wie gar nicht auf.
Mir fehlt es allerdings an krimineller Energie und „Cochones“ die Rechnung so meinem Steuerberater „unterzujubeln“. Ich bin eigentlich eine ehrliche Haut. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die beim Finanzamt nicht sofort merken, dass da was nicht stimmt. Wenn ich als kleines Licht schon eine vermeintlich gut gefälschte Rechnung einreichen würde, dann müssten die doch abertausende gefakte Rechnungen auf den Tisch bekommen…?!?
Mein Frage: Überprüft das Finanzamt so einen Kauf bei Privatleuten? Wie können die das überprüfen bzw. wie ist die gänige Praxis, wenn die misstrauisch werden? Verlangen die ggf. einen Zahlungsbeleg (Ich hab das Teil allerdings bezahlt, auch in der Realität in 2014)? Fragen die in dem Landen nach, wo ich den Kauf getätigt habe? Gibt es Datenbanken von Unternehmen für solche Käufe, wo Rechnungsnummer mit Datum o. ä. drinstehen?
Danke für eure Hilfe.
Servus,
bei solchen Popelveranlagungen wird bei den Finanzämtern darauf geachtet, dass die Prüfung im Zuge der Veranlagung nicht mehr kostet, als sie bringt. Ab und zu nimmt man sich da halt einen vor und lässt ihn vom Staatsanwalt durch die Mangel drehen, damit die Leute nicht glauben, sie hätten Narrenfreiheit, bloß weil Elster-Erklärungen so großzügig veranlagt werden.
Wenn man im großen Stil z.B. Rechnungen für verkaufte und zurückgeleaste Vertikalbohrmaschinen fälscht, kann es andererseits leicht passieren, dass man dafür einfährt. Eventuell erinnerst Du Dich, dass in der Schmierenkomödie Flowtex das Thema Betriebsprüfung eine bedeutende Nebenrolle spielte.
Schöne Grüße
MM
- was übrigens getürkte Belege betrifft, ist es schon erstaunlich, wie konsequent die Leute fast immer an irgendeiner Stelle Fehler machen, wenn sie den Fiskus bescheißen. Es wäre z.B. so einfach, die Kilometerstände beim Frisieren des „urschriftlich geführten“ Fahrtenbuchs nebenher mit dem Tischrechner oder per Tabellenkalkulation mitzurechnen, aber nein - es muss irgendein popeliger Taschenrechner sein, bei dem man sicher sein kann, dass man sich mal vertippt und damit in sich nicht schlüssige „Tachostände“ berechnet.
Macht aber nichts, wenn das Fahrtenbuch zu einem Auto gehört, das man mal mit Benzin und mal mit Diesel betankt werden kann und das eine halbe Stunde, nachdem sein Besitzer in FRA das Flugzeug nach Milano bestiegen und das Auto in FRA für vier Tage abgestellt hat, selbsttätig in Mainz ins Parkhaus fährt usw. usw.: Bei solchen Autos springt die Anzeige schon auch mal 77 Kilometer weiter, wenn man 47 Kilometer fährt.
Hübsch war die Betriebsprüfung 1993, als der Prüfer einen großen Stapel Aushilfslohnquittungen auf den Tisch legte, die der Chef eines Bauunternehmens in einer langen Nacht vor Bp zurechtgebastelt hatte: „Ich habe mich erkundigt, Sie haben doch erst seit einem Jahr einen Faxanschluss. Woher kannten Sie denn schon vor zwei Jahren die Faxnummer, die auf den Quittungen von damals schon auf dem Firmenstempel stand?“ Der Mann meinte, die Lohnsteuer sei ihm egal, da wolle er mal nicht weiter nachbohren, ob die Löhne wirklich an die Aushilfen gezahlt worden seien, die unterschrieben hatten. Aber auch solche Zettel seien halt Urkunden im Sinn des § 267 StGB. Zum Glück hatte er auch einen bösen Schnitzer gemacht und die Chose wurde dann tit for tat untern Teppich gekehrt.
Kurzer Sinn: Um die Trefferquote bei Betriebsprüfungen braucht man sich nicht allzu große Sorgen zu machen. Die Leute sind viel weniger schläfrig als in den Beamtenwitzen vorkommt; wenn sie die Mittel, mit denen sie arbeiten, allzu breit veröffentlichen würden, wären manche davon wirkungslos: z.B. kämen dann Kneipenwirte und Taxiunternehmer schnell darauf, dass sie die Zahlen, die sie in ihre Kassenberichte reinschreiben, besser mit Unterstützung eines Zufallsgenerators ermittelten, weil „frei“ erfundene Zahlen immer einen Bias durch persönliche Lieblingszahlen haben, der sich mit einem geeigneten Programm relativ leicht erkennen lässt.
Schöne Grüße
MM
Klar. Vor allem bevorzugen sie kleine Zahlen, hehe. In HH haben sie mal eine Imbißbude an einer prominenten Stelle gehabt, die großen Zulauf hatte, war in HH bekannt für seine sauguten Würste. Das FA wunderte sich aber, dass der Imbissbudenbesitzer beharrlich wenig Umsätze meldete. Alle Verprobungen führten zu nichts, weil der Budenbesitzer auch beim Einkauf entsprechende Belege wegließ, und zwar auch da mit Geschick, Eines Abends rückte dann das Finanzamt mit Plastiksäcken an und sammelte den Müll aus der Tonne des Imbisses und der benachbarten Strassenabfalleimer auf. Dann zählten sie die weggeworfenen Pappschälchen…
Von der kriminellen Energie mal abgesehen: was hat das Finanzamt mit einem Computer für den Privatgebrauch zu schaffen?
Gruß
Christa
Jetzt fällt mir wieder ein, warum ich die Rechnung nicht dem Steuerberater gegeben habe… =)
Danke für den Hinweis. Jetzt habe ich mir die ganze Mühe mit der gefällschten Rechnung ganz umsonst gemacht.
och, wie witzig!
Hallo,
Lassen wir mal das mit dem Privatgebrauch außen vor. Das FA sieht die Belege sowieso erstmal nicht. Wenn sie den dann doch sehen wollen, wird es sicher spannend. Die Menschen machen da die kuriosesten Fehler beim Fälschen. Da sieht vielleicht das Datum vollkommen unverdächtig aus, aber derBeamte erkennt dann vielleicht tatsächlich mit geschultem Auge anhand der Rechnungsnummer, dass das eine aus dem Jahr 2014 ist. Oder irgendwas anderes ganz Banals, was bei der vollen Konzentration auf Datum usw. übersehen wurde.
Bevor man solche Faxen macht und dann wirklich aktuell und in Zukunft ein Problem hat, wird der Steuerberater, der einem so einen Beleg, so er ihn erkennt, ohnehin nicht durchgehen lassen wird, sicher den Tipp geben, das Teil zum Teilwert aus dem Privatvermögen zuzuführen. Abschreibungsbeginn wäre dann der Zeitpunkt der Zuführung, der dann ja fiktiv der 01.01.2015 sein könnte. Da braucht nichts gefälscht, sondern nur der Gestaltungsspielraum ausgenutzt werden.
Grüße