Wie erkennt man ein Berliner Testament?

Wortlaut des Testaments
Namenszüge, Geburtsdaten Eltern
Gemeinschaftliches Testament
Wir setzen uns hiermit gegenseitig zu alleinigen und ausschließlichen Erben ein.

Fordert eines unserer Kinder beim ersten Erbfall vom Überlebenden den Pflichtteil, ist es auch bei dessen Tod von der Erbfolge ausgeschlossen und auf den Pflichtteil gesetzt.

„Ort, Datum, vollständige Unterschriften“ (Eltern)

  1. Ist das ein Berliner Testament?
  2. Kann das vorhandene Haus vom Überlebenden veräußert bzw. verschenkt werden?
  3. Kann der Überlebende ein neues Testament erstellen?

Wir wollen uns erst mal informieren, bevor wir einen Anwalt bemühen.

Vielen Dank
Suse

Hallo!

Ich mache es mal kurz

zu 1) eigentlich nein, denn es fehlen die Schlusserben. Da setzt man ja üblich seine Kinder ein.

zu 2) Ja, selbstverständlich, der Überlebende ist ja Alleinerbe. Es kommt dann darauf an, ob eine Schenkung bei Pflichtteilen ausgleichspflichtig wäre

zu 3) Nein. Dazu müsste eine Klausel eingefügt werden, die es auch dem Überlebenden erlaubt, das gemeinschaftliche Testament zu ändern !

MfG
duck313

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Verstehe ich die Antwort zu 2. so richtig: Wenn das Haus verschenkt werden sollte (ist auch gleichzeitig das Kompletterbe), dann können die Kinder nach Ableben der Eltern den Pflichtteil zurückfordern.

Dann wäre das (Grundstücks-)Erbe also auch noch nach dem Tod vorhanden.

Hallo!

Nein.

Die Eltern können zu Lebzeiten machen was sie wollen. Verkaufen und mit dem Erlös Weltreise machen, egal was.
Auch verschenken .

Die Kinder sind doch im Testament gar nicht besonders erwähnt. Sie erben nichts. Da steht nur die Schutzklausel zur Abwehr des Pflichtteils beim 1. Todesfall drin.
Sie erben nur nach gesetzlicher Erbfolge und zwar das was noch da ist !

Nur bei Schenkung an eins von mehreren Kindern oder an Außenstehenden
könnte sich gegen den Beschenkten ein Pflichtteilsergänzungsanspruch ergeben. Nach 10 Jahren nach Schenkung auch nicht mehr.

MfG
duck313

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Vielen Dank nochmal für die schnelle Hilfe, das ist nicht gut.
Muss ich jetzt mal setzen lassen und die weitere Schritte überlegen.
Schönen Tag noch
Suse

bitte dran denken: solange keiner stirbt, gibt es auch genau gar keine ansprüche auf eine erbschaft, auszahlung, schenkung, pflichtteil, ausgleichszahlung,…
erbe mit ansprüchen wird man erst und auch nur ggf. nach einem tod.

Leider ist meine Ma vor 2 Jahren jung verstorben. Es ist zu erwarte, dass das Haus überschrieben wird und die 10 Jahre erreicht er leicht.
Vater stellt sich auf stur, wie soll man das jetzt noch gut lösen…

Vielen Dank
Suse

Sind die - zumindest bei gemeinschaftlichen Kindern - nicht entbehrlich? Es ändert sich durch die Nennung der gesetzlichen Erben doch nichts.

Ja, da hast Du wohl recht.
Die Formulierung der Schutzklausel impliziert das.

Gleichwohl soll man ja Testamente klar und eindeutig formulieren. Muss es später erst ausgelegt werden ist es immer schlecht.

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Das ist doch aber gemeinsamer Wille der Eltern gewesen.

Einer allein soll entscheiden, wie und was er mit dem Erbe macht.
Es muss nichts für die Kinder „aufgewahrt und erhalten“ werden. Sie kriegen das, was einst noch da sein wird.

Wenn man sich übergangen fühlt kann man ja sein Pflichtteil vom Erbe der Mutter noch einfordern. Die Verjährung beträgt 3 Jahre.

Pflichtteil wäre 1/2 des gesetzlichen Erbes und immer in Bargeld. Es kann dann sein, das verschenkte Haus muss belastet oder verkauft werden um das Pflichtteil auszuzahlen, wenn sonst kein Barvermögen vorhanden wäre.

Aber es wird natürlich auf das Erbteil Mutter, i.d.R. 50% berechnet.
Davon wiederum 50% an Vater und Rest an alle Kinder gemeinsam.

2 Kinder als Beispiel = 2 x 25 %, ein Pflichtteil wäre dann 12,5 % vom Erbteil der Mutter.

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Hallo, der Wille der Mutter war, dass das Erbe/Haus einmal auf alle Kinder (gibt nur gemeinsame) gleich verteilt werden sollte…
Ich war der Auffassung, dass es sich um ein „echtes“ Berliner Testament handelt und somit das Erbe irgendwann mal auf uns aufgeteilt wird. Wichtig war mir, dass das Haus nicht nur an einen Erben geht.

Vielen Dank