Wie erklärt man jemanden für Geschäftsunfähig

Guten Tag,
Also es geht eher um meinen getrennt lebenden Mann. Er kann nicht wirklich gut Deutsch und auch nicht lesen und schreiben.
Er überschaut die täglichen Rechtsgeschäfte überhaupt nicht, wie Strom zahlen, Miete zahlen usw.
Hatte vor meinem Auszug alles geregelt, dass er in die Regelinsolvenz gehen konnte und er hatte eigentlich alles los.
Nun ja jetzt geht es wiederlos. Der Gerichtsvollzieher kommt ständig, ständig offene Rechnungen, jetzt steht sogar ein Haftbefehl gegen ihn an weil er irgendwas nicht gezahlt hat vom Staat und er auch nicht auf Ratenzahlungsangeboten eingehen konnte da er weder lesen noch schreiben kann.
Er hat auch ständig Schwierigkeiten mit dem Alkohol und den Automaten. Er ist eigentlich überhaupt nicht geschäftsfähig, da er alles überhaupt nicht überschaut.
Nur hat er Angst das zuzugeben, weil er denkt ich nehm ihm das Sorgerecht ab. Wie kann man es machen, dass er für geschäftsunfähig erklärt wird und einen Betreuer kommt, denn ohne kommt er nicht klar und von seinem Absturz hat sein Sohn nichts.

Hallo Sharif1403,

ich bin gerade über meine email Adresse davon informiert worden, dass Du mich zu dieser Frage als Experte genannt hast.
Es hat mich erstaunt, weil ich einerseits hier schon lange nicht mehr schreibe, andererseits aber wieder nicht, weil ich seinerzeit hier darüber geschrieben habe, dass und warum alle zwischenmenschlichen Probleme, somit auch Eures, ihre eigentliche Ursache gerade in der bestehenden „Rechtsordnung“ haben und nicht individuell verschuldet sind.
Näheres darüber kannst Du auf meinem Blog http://www.gertkriwetz.wordpress.com/ nachlesen.
Leider wird Dir das aber in der konkreten und sicher schwierigen Situation nicht weiter helfen können, um Euer Problem gemeinsam und ohne, dass sich wer da einmischt, so zu lösen, dass es für alle davon Betroffenen die beste wäre.

Bevor dieser fatale Irrtum an der bestehenden „Rechtsordnung“ nicht aus seiner sachlichen Sicht heraus angegangen und korrigiert wird, werden leider in der Praxis die Probleme nicht von den Menschen selber aufgearbeitet und zum Besten aller gelöst werden, die davon betroffen sind, sondern von „Richtern“, die davon nicht die geringste Ahnung haben und sich nur auf jeweilige „Gesetze“ berufen.

Ich kann daher nicht mehr dazu beitragen, als Euch allen Dreien zu wünschen, selber eine Lösung zu finden, noch bevor Ihr dazu bevormundet werdet. Denn die ist sicher die schlechteste von allen und für alle.
Du kannst auch gerne das, was ich am Blog darüber sage, der Vormundschaftsbehörde zur Mitkenntnis bringen. Es ist schon längst allen verantwortlichen Gremien bekannt, nur der Allgemeinheit noch nicht zur Mitkenntnis gebracht worden.

Viel Glück und

liebe Grüße

Gert

Hallo,
Keine Ahnung, warum Sie mich hier anschreiben, denn ich bin wegen sehr theorethischer Physik eingeloggt. Womöglich handelt es sich um einen Fehler bei wer-weiss-was.

Zu Ihrer Frage: Jemanden wegen Unfähigkeit als geschäftsunfähig erklären zu lassen ist meiner Meinung nach unmögich, denn das geht gegen seinen Willen nur über Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik (psychkg)
http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz

Das heißt, wenn der Mensch eine Gefahr für sich selber oder Andere darstellt.

Desweiteren über diverse Finanzpflegschaften des Amtes.

Gruß

welches Amt, denn so kann es nicht weitergehen. Es geht mich eigentlich wirklich nichts mehr an. Nur wenn er mich dauernt um Geld anbettelt weil sein Kühlschrank leer ist muss ich was tun

Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik (psychkg)
http://de.wikipedia.org/wiki/Psychisch-Kranken-Gesetz

Das heißt, wenn der Mensch eine Gefahr für sich selber oder
Andere darstellt.

Desweiteren über diverse Finanzpflegschaften des Amtes.

Gruß