Die Kündigungsfrist für mein Arbeitsverhältnis beträgt nach 10 Jahren 4 Monate, nach 12 Jahren 5 Monate.
Mein Arbeitsverhältnis möchte ich zum 31.12.2012 kündigen, dann besteht das Arbeitsverhältnis mehr als 12 Jahre (nämlich ab dem 1.10.2012). Zum Zeitpunkt der Kündigung würde es jedoch weniger als 12 Jahre bestehen.
Was ist denn nun für die Ermittlung der korrekten Kündigungsfrist ausschlaggebend: Jahre der Betriebszugehörigkeit zum Kündigungszeitpunkt oder zum Austrittszeitpunkt ?
Hallo,
bin gerade im Urlaub und am 6.6.2012 erst zurück
und in der Nähe eines Internetzugangs.
Wenn es eilig ist können sie sich auch an eine
eine Gewerkschaft (due beraten auch manchmal
Nichtmitglieder) oder einen Anwalt wenden.
Ansonsten meld ich mich am Mittwoch nochmal.
VG
Hallo
Sie sind zur Zeit im 11 Jahr in der Firma tätig.
Sie haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende.
§622 BGB
Hallo,
es handelt sich hier um eine Kündigungsschutzfrist!
Sie können Ihr Arbeitsverh. 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
Sollte Ihr AG Sie kündigen, tritt die Kündigungsschutzfrist in Kraft und hierbei zählt der letzte Tag der Beschäftigung.
Hoffentlich konnte ich Ihnen helfen
Gruß
Trotzkopf
Hallo Anni,
für Dich gilt die gleiche Kündigungsfrist, wie für Deinen Arbeitgeber. Du hast natürlich auch die Möglichkeit einen Aufhebungsvertrag mit Deinem Arbeitgeber zu schließen. Dieser kann, völlig unabhängig von Kündigungsfristen, geschlossen werden. D.h. Du kannst am 5.7. zum 6.7. einen Aufhebungsvertrag schließen, dazu ist natürlich die Zustimmung Deines Arbeitgebers notwendig.
Ich hoffe, Dir ein wenig geholfen zu haben und sende Dir liebe Grüße aus Berlin
es gilt der tag zu dem du kündigen möchtest.
Normalerweise gilt die nach Betriebszugehörigkeit gestaffelte Kündigungsfrist nur für arbeitgeberseitige Kündigungen, außer es ist explizit im Arbeitsvertrag anders geregelt, was relativ selten ist. Für Arbeitnehmer gilt im allgemeinen die 4Wochen Frist.
Sollte aber für Dich die längere Kündigungsfrist gelten, müsstest Du von der ausgehen, die zum Ende des Arbeitsverhältnisses gelten würde, wenn du wirklich auf der sicheren Seite sein willst.
Hallo,
wie auch immer - wenn Du jetzt kündigst, hältst Du jegliche Frist ein. Was ist das Problem, vorzeitig zu kündigen? Kein Gesetz schreibt punktgenaue Kündigung vor. Jetzt ist Juni, bis Ende des Jahres haben wir mehr als sechs Monate Zeit.
Liebe Grüße
phantomin
Das Kündigungsdatum ist ausschlaggebend. Allerdings sind diese langen Kündigungsfristen meistens nur für den Arbeitgeber. Für den Arbeitnehmer gelten i.d.R. kürzere Fristen. Es sei denn, diese langen Fristem sind im Arbeitsvertrag explizit auch für den Arbeitnehmer vereinbart. Die Staffelung spricht aber eher dagegen. Das sind meistens die Fristen zum Schutz des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer darf in seiner beruflichen Entwicklung nicht gehindert werden. Deshalb gelten meistens 4 Wochen zum Monatsende oder 15. Längere Fristen gibt es, wenn man eine besonders wichtige Position für den Arbeitgeber hat. Z. B. Führungskräfte.
Hallo,
im öffentlichen Dienst ist im § 34 TVöD (früher in §§ 53, 55 BAT) geregelt, dass die Beschäftigungszeit entscheidend ist.
Der § baut auf das allgemeine Arbeitsrecht des BGB und das Kündigungsschutzgesetz auf.
Beim TVöD sind es übrigens nach mindestens 10 Jahren 5 Monate und nach mindestens 12 Jahren Beschäftigungszeit 6 Monate Kündigungsfrist zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Mit freundlichen Grüßen
Ahoi Annie,
es gilt die Betriebszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Kündigung.
Jack
Hallo Annie,
der Kündigungszeitpunkt ist hier nicht wesentlich. Es gilt immer die Betriebszugehörigkeit.
Du gehörst bis zum letzten Tag zum Personal Deines Betriebes. Geht also Deine Kündigung fristgerecht ein, besteht Dein Arbeitsverhältnis > 12 Jahre.
In Deinem Fall würde ich mit dem AG sprechen, ob er Dich früher ausscheiden läßt. Bei einer derart langen Betriebszugehörigkeit wird sicher kein „NEIN“ kommen.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Gruß aus Bremen,
Kaktus*1
Hallo Annie1926,
da ich nicht sicher bin (ich vermute: zum Austrittszeitpunkt…) möchte ich nichts dazu beitragen und wünsche viel Erfolg. Sorry.
Gruss
Wagner
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Zum Austrittsdatum
hallo
keine ahnung in der sache