Hallo!
In einer Streitfrage wegen Leistungen aus meiner BU-Zusatzversicherung habe ich mich schließlich an den zuständigen Ombudsmann gewandt. Der teilte mir mit, dass die Versicherung eingelenkt habe und ich nunmehr vertragsgemäß behandelt würde. Ja, seitdem sind wieder 6 Wochen vergangen. Und die Versicherung meldet sich nicht bzw. teilt mir die notwendige Änderung auch nicht mit, obwohl es der Ombudsmann in seinem letzten Schreiben so zugesagt hatte. Der Ombudsmann hat meine Beschwerde nun schon wieder zu den Akten gelegt. Wie ernst müssen die Versicherungen eigentlich den Ombudsmann nehmen? Wer kann mir einen Rat geben? Muß ich nun doch klagen? Danke für die Hilfe! Struppi
Guten Tag Struppi,
wenn die Ombudseinrichtung zu Ihren Gunsten entschieden hat und dem
Versicherer eine entsprechende Empfehlung an die Hand gegeben wurde,
gibt es zwei Möglichkeiten. In Streitfällen unter 5000 € Beschwerdewert ist der Versicherer an die Empfehlung gebunden.
Darüber nicht. In Ihrem Fall dürfte der Beschwerdewert deutlich daüber liegen, so dass der Versicherer nicht an die Empfehlung von Professor Römer gebunden ist.
Verlangen Sie eine verbindliche Erklärung der Gesellschaft unter Fristsetzung. Bei Ablehnung müssen Sie entscheiden, ob Sie vor Gericht ziehen. Die Empfehlung des Ombudsmannes indessen wird auch vor Gericht
vor einer Entscheidung zumindest zur Kenntnis genommen.
Gruß
Günther
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… vielen Dank Günther!