Ich habe eine neue Arbeitsstelle aufgenommen am 11.11… Nun erkrankte ich leider am 16.12… Jetzt will mir die Krankenkasse das Krankengeld aufgrund des Einkommens vom 11.11. - 30.11. errechnen, da ich mit Überstunden auf die volle Monatsarbeitszeit erreichte. Ist das so korrekt, oder muß auch das vorherige Einkommen im November, ich war vom 01.11 - 10.11. letzten Jahres arbeitslos, mit zur Berechnung hinzu gezogen werden?
Hallo,
ich kann leider nicht auf diese Frage Antworten, da zuwenig Angaben gemacht worden sind.
Krankengeld bekommt man erst nach 6 Wochen Lohnvorzahlung, also nicht sofort.
Warum dann jetzt schon Krankengeld?
Wie lange waren Sie Arbeitslos?
Ab wann wurde Lohn gezahlt?
Ohne diese Angaben kann ich leider nicht korrekt Antworten.
Sollten diese Antworten kommen, kann ich weiterhelfen.
LG
Glaub nicht alles
Danke erst einmal, für die schnelle Reaktion,
Also, ich war vom 01.11.11 - 10.11.11 arbeitslos und habe dann eine Arbeitsstelle angenommen. Also handelt es sich um 10 Tage arbeitslosigkeit. Das war eine Saisonale Kündigung.
Wie gesagt, ab dem 11.11.11 Stand ich wieder in Lohn und Brot. Habe im Rest des Monats 154 Std. gearbeitet. Am 16.12.11 wurde ich rückfällig krank, ich war bereits 5 Monate auf die selbe Erkrankung hin 2010 Arbeitsunfähig.
Ab dem 16.12.11 bekam ich 6 Wochen Lohnfortzahlung und seid dem 29.01.12 habe ich erneut Anspruch auf Krankengeld.
Bis zum heutigen Tag wurde nichts gezahlt aber Mitgeteilt, dass die 154 Std. Als voller Monat gerechnet würden und nichts weiter in der Berechnung berücksichtigt werden könne.Aber ich habe ja in den 10 Tagen wären der Arbeitslosigkeit auch KV Beiträge gezahlt und meiner Meinung nach, müsste das mit in die Berechnung hinein genommen werden oder von drei oder mehr Monaten ein Durchschnitt. Leider bin ich hier total Ahnungslos, da ich noch nie in solch einer Situation steckte.
Wäre schön, wenn Sie mir weiter helfen könnten… .
LG
Ach ja und nicht zu vergessen, dass ich zu ende Februar die Kündigung bekam. Das könnte Vielleicht auch relevant sein…
MFG
Hallo,
das ist jetzt ganz einfach zu beantworten. Da fast die ganze letzte Zeit Krankengeld gezahlt wurde, und nur eine Krankheit benannt wurde…ich hoffe ich habe es richtig gelesen…gibt es weiter den gleichen Satz Krankengeld wie vorher. Ich versuche es einmal zu erklären.
Zum Schutz für Beruftätige Leute hat man das Gesetz geändert, und man muß 1 ganzes Jahr mit dem neuen Lohn gearbeitet haben, um Anspruch auf höheres Kranken oder Arbeitslosengeld zu bekommen.
Krankengeld und Arbeitslosengeld werden in der selben Höhe vom Lohn erechnet.
Damit ist gewährleistet…das wenn man einen Job annimmt der weniger bezahlt wird, auch nach 11 Monaten noch das gleiche hohe Kranken- Arbeitslosengeld bekommt. das dient dazu auch einen weniger bezahlten Job anzunehmen ohne Angst zu haben hinterher weniger Geld zu bekommen.
Andersrum aber muß man auch 1 Jahr die selbe Bezahlung bekommen, um mehr Kranken- Arbeitslosengeld zu bekommen.
Es gibt 18 Monate Krankengeld für die gleiche Krankheit, dann wird man ausgesteuert, und muß zum Arbeitsamt gehen.
Nach Ihren Angaben haben Sie die 18 Monate noch nicht erreicht, bekommen aber wegen der einmaligen 154 Std. nicht mehr Geld.
So sagt es das Gesetz, und die Krankenkasse hat Recht.
Sollten bei Ihnen unübliche Sachen sein, die ich natürlich nicht weiß, kann es eine andere Regelung geben.
Aber so wie ich es lese vestehe ich…Sie haben 5 Monate auf der gleichen Krankheit gefeiert, Sie bekamen 5 Monate Krankengeld. Wenn kein ganzes Jahr dazwischen lag gibt es weiter Krankengeld…noch 13 Monate…und es gibt die selbe Höhe…die 154 STD. sind völlig unrelevant. Und wie gesagt…Kranken - und Arbeitslosengeld bleiben die selbe Höhe…Es ist auch möglich vom Krankengeld ins Arbeitslosengeld überzugehen. Bitte gehen Sie zum Arbeitsamt, sonst verlieren Sie Ihre Ansprüche.
Habe ich es richtig verstanden??
Hoffe ich konnte es erklären…so das man es verstehen kann…
LG
Glaub nicht alles