Wie errechne ich meinen resturlaub?

hallo, in meinem arbeitsvertrag steht in dem austrittsjahr steht ihnen 1/12 urlaub pro monat zu.
das wäre nach meiner rechnung wenn ich zum 01.12 kündige, 11 tage urlaubsanspruch für das jahr 2010.
ich habe aber schon 23 tage genommen.
heisst dass ich muss der firma geld zurückbezahlen?

Nein, das heißt, dass Ihnen beim Austritt ein Zwölftel Ihres normalen Jahresurlaubes pro Monat zusteht. Nicht 1 Tag pro Monat. So steht das auch im Bundesurlaubsgesetzt und das darf der Arbeitgeber nicht unterschreiten. Also Jahresurlaub druch 12 x 11. Halbe Tage sind dabei nach Bundesurlaubsgesetzt auf volle Tage aufzurunden.

Sollte danach trozdem noch zuviel Urlaub genommen worden sein, kann der Arbeitgeber diese Urlaubstage vom letzten Gehalt kürzen.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__5.html

Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Könnten Sie das mit dem Arbeitsvertrag nochmal prüfen, was da genau über das Austrittsjahr steht. Handelt es sich hier um 12 Kalendermonate? Wie hoch ist denn generell Ihr Urlaubsanspruch pro Jahr? Herzliche Grüße

Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Könnten Sie das mit dem
Arbeitsvertrag nochmal prüfen, was da genau über das
Austrittsjahr steht. Handelt es sich hier um 12
Kalendermonate? Wie hoch ist denn generell Ihr
Urlaubsanspruch pro Jahr? Herzliche Grüße

also genereller urlaubsanspruch sind 29 tage. und es steht im arbeitsvertrag 1/12. also denke ich ein zwölftel denn ich kann mir nicht vorstellen dass die firma unter dem mindesturlaub bleibt.

vielen herzlichen dank für die antwort.
dann hab ich ja noch genug urlaub :smile:
aber ich glaube nicht dass mir mein chef die tage aufrundet der nimmt dass so auch wenn es z.b. 2,5 oder 2,7 sind. der ist da furchtbar drin.

Also bei 29 Tagen ist doch alles ok. 1/12 bedeutet Teilurlaub für jeden Monat. Viele Grüße

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, dazu wenig Informationen vorhanden sind. Anhand deiner Angaben kann ich nur vermuten, dass du vor wenigen Monaten erst in die Firma gekommen bist. In deinem Arbeitsvertrag sollte auch der normale gesamte Jahresurlaub vermerkt sein und nicht nur dein Urlaubsanspruch in diesem Jahr. 1/12 davon auszurechnen traue ich dir alleine zu. Da du für dieses Jahr 11 Tage Urlaubsanspruch hast, rechnet man man da 1/12 vom Jahresurlaubanspruch ab. Auf jeden Fall hast du mit 23 Tagen deinen Urlaubsanspruch deutlich überzogen und natürlich wird der Arbeitgeber hier die zuviel genommenen Tage in Geld rückrechnen.

Hallo, vielen Dank für die Anfrage. Könnten Sie das mit dem
Arbeitsvertrag nochmal prüfen, was da genau über das
Austrittsjahr steht. Handelt es sich hier um 12
Kalendermonate? Wie hoch ist denn generell Ihr
Urlaubsanspruch pro Jahr? Herzliche Grüße

also ich arbeite schon zwei jahre dort. mein anspruch pro jahr sind 29 tage zwei tage resturlaub plus zwei tage für eine inventur die wir gemacht haben. also zusammen 33 tage. rechnen die jetzt von den 29 tage oder von den 33 tagen?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten, dazu wenig
Informationen vorhanden sind. Anhand deiner Angaben kann ich
nur vermuten, dass du vor wenigen Monaten erst in die Firma
gekommen bist. In deinem Arbeitsvertrag sollte auch der
normale gesamte Jahresurlaub vermerkt sein und nicht nur dein
Urlaubsanspruch in diesem Jahr. 1/12 davon auszurechnen traue

also ich arbeite schon zwei jahre dort. mein anspruch pro jahr sind 29 tage zwei tage resturlaub plus zwei tage für eine inventur die wir gemacht haben. also zusammen 33 tage. rechnen die jetzt von den 29 tage oder von den 33 tagen?

ich dir alleine zu. Da du für dieses Jahr 11 Tage
Urlaubsanspruch hast, rechnet man man da 1/12 vom
Jahresurlaubanspruch ab. Auf jeden Fall hast du mit 23 Tagen
deinen Urlaubsanspruch deutlich überzogen und natürlich wird
der Arbeitgeber hier die zuviel genommenen Tage in Geld
rückrechnen.

Hallo Isabella,

ich komme bei Deiner Rechnung nicht mit. Allerdings ist es eigentlich auch egal, da Du nach dem 30.06.2010 aus der Firma ausscheiden willst und Dir somir Dein kompletter Jahresurlaub 2010 (Mindestens 24 Tage lt. Gesetz) zustehen.

Urlaubsabgeltung zurückfordern darf der Arbeitgeber auch nicht!

Falls Du noch Fragen hast, melde Dich!

Gruß
Daniel

Hallo Isabell77,

bei 24 Werktagen Jahresurlaub bleiben dir bis zum 30.11.2010 22 Urlaubstage.(24 Tage geteilt durch 12 Monate mal 11 Monate = 22 Tage.
Wenn Urlaub zurück gezahlt werden soll, dann für 1 Tag.