Wie errechnet man den Ehegattenunterhalt genau?

Hallo, mal angenommen man hätte einen Freund, der ein Urteil des Amtsgerichts vorliegen hat, in dem es um nachehelichen Unterhalt geht und möchte die in der Anlage befindliche Tabelle entschlüsseln, die folgende Beträge auflistet:

Antragsgegner:
Nettoeinkommen:         1539,07
Steuererstattung:              60,46
VL Netto:                         -18,26    
Kindesunterhalt:             245,00
Zwischensumme:         1336,27 (bereinigtes Netto ?)
Erwerbstätigenbonus:  -190,90
Zwischensumme:         1145,37
Selbstbehalt:                1000,00
Freie Masse:                  336,27

Antragstellerin:               600,00
Erwerbstätigenbonus:      85,71
Zwischensumme:          514,29

Wohnwert:                     450,00
Lebenspartner:              260,00
Darlehen1:                    -247,00
Darlehen2:                     -57,30
Darlehen3:                     -87,00
Zwischensumme:          318,70 (zuzurechnendes Netto ?)

Gesamt Antragsgegnerin: 832,99

Unterhalt:                     156,19

Welche Beträge muss man da wie addieren oder subtrahieren, bzw. mit dem Schlüssel 3/7 multiplizieren, um auf den zu zahlenden Unterhalt zu kommen?

Für eine Antwort schon mal schönen Dank.

Hi,
also du musst folgendermaßen rechnen:Nettogehalt + zu erwartende Steuererstattung = 1.599,53davon werden die vermögenswirksamen Leistungen (VL) und der Kindesunterhalt abgezogen., so ermittelt man das bereinigte Netto. Einkommen - VL - Kindesunterhalt + Steuererstattung = das zur Verfügung stehende Nettoeinkommen, das die Grundlage für die Unterhaltsberechnung bildet.
Von diesem Eikommen steht dem Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt von  1.000 Euro als Lebensgrundlage zu, so dass der Maximalbetrag für den Ehegattenunterhalt 336,27 Euro beträgt. Dieser Betrag kann noch um den Erwerbstätigenbonus bereinigt werden, der 1/7 des bereinigten Nettoeinkommens beträgt, also 1.336,27/7=190,90 Euro. Mit diesem Betrag sollen berufsbedingte Mehraufwendungen berücksichtigt und ausgeglichen werden.

 Die Unterhaltsberechtigte verfügt über 600 Euro eigenes Einkommen, nach Abzug des Erwerbstätigenbonus bleiben 514,29. Weiterhin wird das Einkommen des Lebensgefährten + Wohnwert - die drei  Darlehensverbindlichkeiten als weiteres Einkommen berrechnet. So errechnet sich das zusätzlich verfügbare Einkommen von 318,70.
Der Wohnwert soll einen Ausgleich schaffen, wenn ein Ehepartner nach der Trennung im gemeinsamen Wohneigentum (Wohnung/Haus) wohnen bleibt. Der Partner, der auszieht, muss  Geld für eine Wohnung aufwenden, dass ich der verbleibende Ehepartner spart. Das soll berücksichtigt werden, indem der Wohnwert als Einkommen angerechnet wird.
Addiert man diese beiden Einkommenssummen kommt man auf die 832,99 Euro Gesamteinkommen.

Normalerweise wird der Ehegattenunerhalt errechnet, indem man die Nettoeinkommen von Unterhaltspflichtigem und Unterhaltsberechtigtem gegenüberstellt. Der Unterschiedsbetrag wird gesiebtelt. Dem Unterhaltsempfänger stehen 3/7 davon zu.

Wenn du das jetzt durchspielst, kommst du ungefähr auf den angegebenen Unterhaltsbetrag. Dass du ihn nicht genau errechnen kannst, liegt daran, dass es noch einige Faktoren gibt, die berücksichtigt worden sein können. So wird z. B. das Einkommen der Frau nicht unbedingt voll angerechnet. Das hängt unter Umständen davon ab, wie alt die Kinder sind. Bei jüngeren Kindern muss die Frau z. B. nicht voll arbeiten, tut sie es dennoch, oder arbeitet sie mehr als sie muss, kann das dazu führen, dass ihr Einkommen nicht in voller Höhe berücksichtigt wird.

Ich hoffe, das hilft.

Gruß Ally

Hallo, _die zu Addiererei und die Abzüge schauen erst mal richtig aus. Genau kann man das nur sagen, wenn man die Hintergründe kennen würde.

Allerdings fällt mir auf, dass bei beiden Ehepartnern die Arbeitswegekosten fehlen. Der 3/7 Anteil ist im Erwerbstätigenbonus „versteckt“ (der Erwerbstätigenbonus ist der 4/7 Anteil)

Gruß_