Hallo zusammen. Eine Ehe wird geschieden. Die Frau hat damals zwei Kinder mit in die Ehe gebracht. Danach kamen noch zwei würden nochmal zwei Kinder kommen. Wenn der Mann die älteren zwei Kinder, welche von der Frau mit in die Ehe gebracht wurden, nicht adoptiert hat, dann ist er doch nicht unterhaltspflichtig?
Die Frau würde für alle 4 Kinder Kindergeld beziehen:
Kind 188 Euro
Kind 188 Euro
Kind 194 Euro
Kind 219 Euro
Der Mann (Netto-Einkommen 1.800) müsste für seine zwei leiblichen Kinder (6 und 7 Jahre alt) wie folgt Unterhalt zahlen:
Kind 395 Euro
Kind 395 Euro
Somit müsste der Vater unter Berücksichtigung der Kindergeldes 583,50 Euro Unterhalt zahlen. So fern die Ex-Frau selbst nicht unterhaltsberechtigt ist. Oder wäre das nicht so???
hallo Dumbi,
wenn Du diese Zahlen aus der Düsseldorfer Tabelle entnommen hast, wird das schon in etwa so sein. Jedoch sehe ich da noch das Alter der Kinder. Da wird wohl noch ein Unterhalt für die Mutter fällig, da diese noch vermehrten Fürsorgeaufwand für die Kinder unter 8Jahren hat.
Es gibt da eine gute Seite, die das alles sehr gut, auch mit Beispielen, erklärt.
Da kannst Du Dir alle Sonderfälle genauer veranschaulichen. Auch die beiden Kinder, die dem Vater nicht direkt anzurechnen sind werden nämlich als sogenannte „Zählkinder“ in die Berechnung einfließen.
Die Düsseldorfer Tabelle ist - ergänzend zu meinem Vorredner angemerkt - so zu lesen, daß dort der Unterhalt für den Fall angegeben wird, daß es zwei unterhaltspflichtige Personen (Frau und Kind oder zwei Kinder) gibt. Ist die Zahl höher oder niedriger, ändert sich auch die Eingruppierung des Unterhaltspflichtigen.