Mein Bruder würde auf dem grundstück meiner eltern bauen, wodurch das Grundstück meinem bruder überschrieben wird. meine Frage wäre, wie sich der Pflichtteil für mich als geschiscter errechnet…
also… der verkehrswert von dem Haus… 180.000… die hälfte würde mir zu stehen wenn meine eltern beide tot sind… laut notar würde mir ca 25.000 zu stehen, weil meine Mutter eine statstische Lebenserwartung von 19 jahren hat.der notar hat dies wie folgt berechnet: diese jahre mit ca 200 € an Pflege ( entspricht der Pflegestufe I)plus noch die anderen Aufwendungen wie gartenpflege, arztbesuche usw. also noch ca 45.000. realisierbar ist aber 25.000. Ist dies überhaupt so richtig nach dem gesetz und wenn der Anbau fertig steigt doch dadurch der wert des Huases, wodurch es doch möglich wäre, einen höheren Kredit zu erhalten…
ch habe jetzt von mehrern Leuten zu hören gekriegt, dass dies ja nun nicht so gerechnet werden kann…
ich wäre dankbar wenn jemand mir dazu was antworten/ schreiben kann…
Mit freundlicen Grüßen
Susanne
Hallo Susanne,
dies ein sehr spezieller Fall. Normalerweise würde die Hinterlassenschaft deiner Eltern zwischen den Kindern geteilt. Ich glaube, aus deinen Zeilen lesen zu können, dass du deine Mutter pflegst oder?
Also hier bin ich nicht der richtige Ansprechpartner, da Erbrecht kein Mietrecht ist, zu dem ich mich als Experten gemeldet habe.
Liebe Grüsse
Ulla
Hallo Susanne, so wie ich das verstehe leben Ihre Eltern noch, d.h. wenn die Eltern dem Bruder einen Teil des Grundstuecks ueberschreiben, besteht erstmal ihrerseits ueberhaupt kein Anspruch! Der Rechtsanspruch besteht erst nach dem Abbleben eines Eltenteiles bzw. bei Berliner Testament beider Eltern. Wollen die Eltern Ihnen zu Lebzeiten etwas ueberschreiben, so koennen sie das nach ihrem Gutduenken und ggf. im Rahmen der steuerlichen Vorgaben machen. Wenn es sich bei Ihrer Frage darum handeln sollte, dass die Eltern versuchen beiden Kindern etwas zu geben und das gerecht sein soll, wuerde man sich mit einem Notar/Anwalt zusammensetzen. Ich denke nicht, dass man einen Teil eines spekulativen Wertes (eventuelle Haus-/Grundstueckswertsteigerung)bzw. einer eventuellen Einnahme aus Pflegegeld berechnen kann.
hallo susanne,
stecke gerade ebenfalls in einer ähnlichen situation, sollte sich aber die nächsten 2 wochen klären, ich gebe dann bescheid. gruss yvonne
Hallo Susanne, soweit ich weiß errechnet sich der Pflichtteil wie folgt: wenn nur 2 Geschwister erben, bekommt jeder die Hälfte. Der Pflichtteil ist wiederum die Hälfte davon, also 25%. Die Rechnung des Notars bezüglich Lebenswerwartung der Mutter kann ich nicht nachvollziehen.
Sorry ,mer kann ich nicht dazu sagen.
Grüße
BR
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
aus rechtlichen Gründen kann ich leider nicht konkret auf Ihren persönlichen Fall eingehen, sondern nur allgemein antworten:
Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die Pflichtteilsberechnung nicht so einfach zu berechnen geht, wie Sie sich diese offenbar vorstellen. Zumindest ist klarzustellen, was der Pf.berechtigte sich selbst anrechnen lassen muss (Geschenke, Ausbildung) und was er aus der Erbschaft erhält (als Miterbe, Vermächtnisnehmer etc.). Hauptposten der Berechnung ist der tatsächliche Nettowert des Nachlasses zuzüglich des Wertes der Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall. Offen ist zumindest auch, was der Bruder wann gegen welche Bedingungen geschenkt erhält (selbständiges Grundstück mit eigenem Grundbuch nach Vermessung, oder Eigentumswohnung an dem Anbau usw.).
Dieses ist nur ein Teil der Fragen. Es wäre fair, wenn Sie mitteilen würden, ob Sie bereits Antworten von anderer Seite vorliegen haben, wodurch die umfangreiche Beantwortung überflüssig werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
H.G.
Hallo, erstmal vielen Dank für die antwort, kann keine genaueren angaben machen, nur soviel wir hatten einen beratungstermin bei einem notar der uns dies so mitteilte…
MfG Susanne
Hallo,
nein, ich pflege meine mutter nicht… der notar hat die ebenserwartung errechnet (statistisch)und damit den pflegeaufwand für meinen bruder ermittelt.daraus errechnet sich dann mein pflichtteil, so hab ich das zumindest verstanden…
weitere angaben kann ich nicht machen…
meine frage ist einfach, stimmt das was der notar errechnet hat oder nicht?
MfG
Hallo,
wir waren beim notar und dieser hat das so errechnet… das erbe wird mir (pflichtteil) ausgezahlt, meinem bruder das grundstück und haus überschreiben, auch als sicherheit für die bank, damit er mit einem kredit aufstocken/hochbauen kann…
Mfg
Hallo,
wir waren beim notar und dieser hat das so errechnet… das
erbe wird mir (pflichtteil) ausgezahlt, meinem bruder das
grundstück und haus überschreiben, auch als sicherheit für die
bank, damit er mit einem kredit aufstocken/hochbauen kann…
Diese ganze Sache hoert sich fuer mich so an, dass das so vorgeschlagen und dann so von Ihnen angenommen wurde. Ob sich das alles dann als gerecht herausstellt, wird man sehen! Es kann natuerlich sein, dass die Mutter, entgegen den Statistiken, nicht nur 19 Jahre lebt, sondern eventuell noch 30 oder auch nur 5 Jahre. Sicherlich wurden hier Ihrerseits nicht alle Vereinbarungen gelistet, denn es waer ja auch zu klaeren, wer evetuell die Mutter pflegt oder dafuer aufkommt usw. und so fort…ich moechte dazu weiter keine Aussagen mehr treffen. Ein Notar ist ja auch ein Anwalt und muss alle ueber die Vor-/Nachteile solch einer getroffner Vereinbarung informieren. Ich wuerde mich ggf. nochmals mit dem Notar zusammensetzen, denn er kennt die ganze Sachlage wohl ausfuehrlich.
gruss
Mfg
Das kann ich leider nicht beantworten. Erbrecht ist nicht gleich Mietrecht. Darin kenne ich mich einigermassen gut aus.
LG Ulla