Wie errechnet sich der Streitwert?

Wir haben von unserem Rechtsanwalt eine Gebührenrechnung erhalten mit einem Streitwert von 6.000 €. Für mich ist nur nicht so klar verständlich, warum er diesen Wert angesetzt hat. Es ging um die Kündigung meines Mannes und eines Aufhebungsvertrages diesbezüglich. Sein Arbeitgeber bot in einem Schreiben eine Abfindung in Höhe von 2.000 € an, nach einer Besprechung beim Anwalt, setzte dieser ein Schreiben auf, dass er eine Abfindung von 5.000 € für angemessen halten würde. Da er diesem keine Frist gesetzt hatte, wartete der Ex Arbeitgeber mit der Beantwortung, bis das Krankengeld eintrat und der Ex Arbeitgeber nun keinerlei Grund mehr sah, irgendwas zahlen zu wollen. Ein kurzes Telefonat mit dem Ex-Arbeitgeber durch den RA erfolgte, klar ergebnislos. Der Anwalt wurde daraufhin informiert die Akte zu schließen, was 1 Monat dauerte.

Was sich mir aber aus dieser Geschichte einfach nicht ergibt, wie kommt der Anwalt zu diesem Streitwert?

Das wird der Anwalt gerne detailliert erläutern.

Alleine 5000 EUR ergeben sich schon aus der Höhe des angestrebten Abfindungsbetrags.

Danke für diese absolut sinnvolle Antwort, da wäre ich ja niemals im Leben selbst drauf gekommen.

Warum fragst du dann hier?

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Hallo,

schau bitte unter „Streitwertkatalog Arbeitsgerichte“.

Gruß mki