Hallo,
heute hat mich ein Schreiben von meinem RA erreicht. Nach genauer Durchsichtbin ich beim Urteilsbetrag auf eine Prozentzahl gestossen, die mich doch etwas ratlos gemacht hat.
Vom Streitwert berechnete Summe wurde mit einem Prozentsatz von 63% errechnet, bzw. zu Grunde gelegt.
Mich würde natürlich jetzt brennend interessieren, woher kommen die 63%? Wurde die willkürlich festgelegt oder gibt es einen festen Satz der hier zur Berechnung herangezogen wird? Legt dies der Richter selbst fest?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
MfG
Manu.