Wie errechnet sich die Gewerbesteuer?

Hallo zusammen,

wie und woraus errechnet sich die Gewerbsteuer eines Selbständigen.
Ein Existenzgründer der sich zum 01. Janur 2010 Selbständig machen möchte muss wieviel Gewerbesteuer zahlen?

Ist die Steuer abhängig vom Gesamtumsatz des jeweiligen Jahres?
Gibt es Freibeträge für die keine Steuer anfällt?

Die Berechnung schliesst ja den Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ein, nach Auskunft des Existenzgründers beträgt der Hebesatz 330 v.H.

Wie lässt sich anhand der Angaben die Gewerbesteuer errechnen?

Ein kleines Rechenbeispiel wäre toll.

Vielen Dank
Markus

Moinsen,

Ein Existenzgründer der sich zum 01. Janur 2010 Selbständig

Ist die Steuer abhängig vom Gesamtumsatz des jeweiligen
Jahres?

=> Nein vom Gewinn lt. Einkommensteuergesetz zzgl. Hinzurechnungen, abzgl. Kürzungen lt. Gewerbesteuergesetz.

Gibt es Freibeträge für die keine Steuer anfällt?

24.500 Euro

Die Berechnung schliesst ja den Hebesatz der jeweiligen
Gemeinde ein, nach Auskunft des Existenzgründers beträgt der
Hebesatz 330 v.H.

Wie lässt sich anhand der Angaben die Gewerbesteuer errechnen?

garnicht

Es empfiehlt sich einen Steuerberater aufzusuchen, da gerade im steuerlichen Bereich sehr viel falsch gemacht werden kann, was sich spätestens bei einer Betriebsprüfung bitter rächt.

Hier vielleicht zur Veranschaulichung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbesteuer_%28Deutsc…

Schöne Grüße
e

GewSt ab 2008, die einzige Steuervereinfachung
Salve

Gibt es Freibeträge für die keine Steuer anfällt?

24.500 Euro

Die Berechnung schliesst ja den Hebesatz der jeweiligen
Gemeinde ein, nach Auskunft des Existenzgründers beträgt der
Hebesatz 330 v.H.

Wie lässt sich anhand der Angaben die Gewerbesteuer errechnen?

garnicht

Wenn in den letzten Jahren im dt Steuerchaos jemals etwas vereinfacht worden ist, dann doch die Gewerbesteuer ab 2008!!
kein Staffeltarif mehr, keine Betriebsausgabe

es reichen Kenntnisse in den Grundrechenarten, also
Gewinn abzgl Freibetrag * einheitliche Meßzahl 3,5 * Hebesatz, fettich :smile:

MfG

es reichen Kenntnisse in den Grundrechenarten, also
Gewinn abzgl Freibetrag * einheitliche Meßzahl 3,5 * Hebesatz,
fettich :smile:

Dafür braucht man nun auf dem Weg vom Gewinn lt EStG zum Gewerbeertrag ab und an ein abgeschlossenes Studium der Mathematik

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Dafür braucht man nun auf dem Weg vom Gewinn lt EStG zum
Gewerbeertrag ab und an ein abgeschlossenes Studium der
Mathematik

Bei uns macht das der PC :smile:))

Steuervereinfachung, im Prinzip

Dafür braucht man nun auf dem Weg vom Gewinn lt EStG zum
Gewerbeertrag ab und an ein abgeschlossenes Studium der
Mathematik

oder man kennt jemanden, der Mathe studiert hat…

Grundvoraussetzung ist dann aber auch, dass der Mathekundige keine Vordruckallergie hat :wink:

MfG

Hallo,

hm, klingt im Prinzip einfach kann ich mir aber ehrlich gesagt nicht vorstellen…

Das würde bei einem Umsatz von 100.000 Euro bedeuten:

100.000 - 24.500 = 75.500 Euro

75.500 x 3,5 x 330 = 87.202.500

Das kann ja dann doch nicht sein :wink:

Viele Grüße

Markus

Klar, wenn man vorher den u.U. handelsrechtlichen und anschließend steuerrechtlichen Gewinn richtig ermittelt hat. Und die Hinzurechnungen und Kürzungen berücksichtigt hat, dann reichen mathematische Kenntnisse. Aber bis dahin…

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Das kann ja dann doch nicht sein :wink:

Nö, weil Umsatz ist nicht gleich Gewinn…

Hallo,

selbst bei einem GEWINN von 100.000 fallen sicher keine 87 Millionen Steuern an…

Demnach muss wohl ein Fehler in der Formal sein!?

Gruss
Markus

Prozentzahlen!!!
Moinsen,

allerdings nicht, denn es geht hier um 3,5% und 330%

Also: 100.000 ./. 24.500 = 75.500
75.500 x 3,5% = 2.642,50 => Messbetrag
2.642,50 x 330 = 11.362,75 => Gewerbesteuer

sieht schon besser aus

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Hallo,

danke für den Hinweis.
Das ist ja mal eine klare Aussage!

Viele Grüße
Markus