Die Wasserzufuhr wurde vom Versorgungsunternehmen unberechtigter Weise abgestellt. Auf welcher Grundlage wird für das Verfahren einer einstweiligen Verfügung der Streitwert festgelegt? Monatlicher Abschlag Wasser beläuft sich auf 5 Euro.
Hallo,
der Streitwert wird nicht errechnet sondern wird vom Gericht festgesetzt.
Deshalb ist die Angabe des Wertes einer Streitsache in der Klageschrift aufzuführen. Der Richter wird im Normalfall diesen Wert übernehmen sofern er ihn für realistisch hält, er ist jedoch nicht an den Antrag gebunden und kann „willkürlich“ einen anderen festsetzten. Wie gegen (fast) jeden Beschluss kann man jedoch auch gegen die Festlegung des Streitwertes Beschwerde erheben.
Viele Grüße
Lumpi