Ich habe folgende Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften zur Erreichbarkeit einer GmbH?
Ganz konkret: 3 Jahre nach einem Hauskauf ist ein Schaden aufgetreten, der dringend behoben werden muss. Der mit dem Bauprojekt befasste Architekt erklärt schriftlich, der Schaden müsse durch die Verarbeitungsfirma im Rahmen der 5-jährigen Gewährleistung behoben werden. Die Verarbeitungsfirma widerspricht dem und erklärt ihrerseits, es handele sich nicht um einen Schaden innerhalb der Gewährleistung.
Der eigentliche Vertragspartner, eine Bauträger GmbH ist nicht erreichbar, d.h. der Geschäftsführer (es handelt sich um eine 1-Mann-Show) befindet sich offensichtlich in einem längeren Urlaub. Zitat Architekt: Den zu erreichen kann wirklich lange dauern.
Frage: Inwiefern ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Erreichbarkeit verpflichtet, bzw. muss er jemanden bestellen, der in seiner Abwesenheit die GmbH vertritt, und wie erfährt man wer das ist?
Vielen Dank!
Hoodle