Wie erreichbar muss eine GmbH sein?

Ich habe folgende Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften zur Erreichbarkeit einer GmbH?

Ganz konkret: 3 Jahre nach einem Hauskauf ist ein Schaden aufgetreten, der dringend behoben werden muss. Der mit dem Bauprojekt befasste Architekt erklärt schriftlich, der Schaden müsse durch die Verarbeitungsfirma im Rahmen der 5-jährigen Gewährleistung behoben werden. Die Verarbeitungsfirma widerspricht dem und erklärt ihrerseits, es handele sich nicht um einen Schaden innerhalb der Gewährleistung.

Der eigentliche Vertragspartner, eine Bauträger GmbH ist nicht erreichbar, d.h. der Geschäftsführer (es handelt sich um eine 1-Mann-Show) befindet sich offensichtlich in einem längeren Urlaub. Zitat Architekt: Den zu erreichen kann wirklich lange dauern.

Frage: Inwiefern ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Erreichbarkeit verpflichtet, bzw. muss er jemanden bestellen, der in seiner Abwesenheit die GmbH vertritt, und wie erfährt man wer das ist?

Vielen Dank!
Hoodle

Hallo,

Ich habe folgende Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften zur
Erreichbarkeit einer GmbH?

nein. Die gibt es nicht. Ist aber auch egal. Man setzt schriftlich Fristen und wenn diese nicht eingehalten werden, bestreitet man eben den Rechtsweg. Ob die Fristen nun versäumt werden, weil der Geschäftsführer keine Lust hat zu reagieren oder weil er im Urlaub ist, hat den Kunden nicht zu interessieren.

Gruß

S.J.

Hallo,

für den GF einer GmbH gibt es überhaupt keine Verpflichtung erreichbar zu sein.
Du stellst die Frage falsch. Offensichtlich wälzt hier eine Firma die Verantwortung auf die andere ab.
Das ist bei Bauunternehmen üblich.
Sofort einen Anwalt nehmen, aber einen der sich mit Baurecht auskennt und klären wer überhaupt für den Schaden verantwortlich ist. Ich glaube, dass Du ohne Anwalt gar keine Chance hast den Schaden repariert zu bekommen.
MfG

W.A.