Ich habe folgende Frage: Gibt es irgendwelche Vorschriften zur Erreichbarkeit einer GmbH?
Ganz konkret: 3 Jahre nach unserem Hauskauf ist ein Schaden aufgetreten, der dringend behoben werden muss. Der mit dem Bauprojekt befasste Architekt erklärt schriftlich, der Schaden müsse durch die Verarbeitungsfirma im Rahmen der 5-jährigen Gewährleistung behoben werden. Die Verarbeitungsfirma widerspricht dem und erklärt ihrerseits, es handele sich nicht um einen Schaden innerhalb der Gewährleistung.
Unser Vertragspartner, eine Bauträger GmbH ist nicht erreichbar, d.h. der Geschäftsführer (es handelt sich um eine 1-Mann-Show) befindet sich offensichtlich in einem längeren Urlaub. Zitat Architekt: Den zu erreichen kann wirklich lange dauern.
Meine Frage: Inwiefern ist der Geschäftsführer einer GmbH zur Erreichbarkeit verpflichtet, bzw. muss er jemanden bestellen, der in seiner Abwesenheit die GmbH vertritt, und wie erfahre ich wer das sein könnte?
Die GmbH selber schlecht…ist ja keine natürliche Person…für den Gf einer GmbH ergibt sich die Verpflichtung zur Erreichbarkeit aber aus der Tatsache,das nur der Gf die GmbH nach außen hin wirksam vertreten kann und er dieses so wie
die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§§ 86 III, 347 I HGB)
handhaben muss.
… für den Gf einer GmbH ergibt sich die Verpflichtung
zur Erreichbarkeit aber aus der Tatsache, das nur der Gf die
GmbH nach außen hin wirksam vertreten kann und er dieses so
wie die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns (§§ 86 III, 347 I
HGB) handhaben muss.
Aus den genannten Passagen des HGB lässt sich nichts Konkretes zur Erreichbarkeit eines Gf für Kunden der Gesellschaft ableiten.
Doch,die ergibt sich daraus.Vordringlich aus der Pflicht des Gf,Schaden für die Gesellschafter abzuwenden.Dazu gehört die zeitnahe Bearbeitung der Eingangspost,um Forderungen an die Gesellschaft rechtzeitig zu überprüfen und unberechtigte abzuwehren zu können.
Doch,die ergibt sich daraus.Vordringlich aus der Pflicht des
Gf,Schaden für die Gesellschafter abzuwenden.Dazu gehört die
zeitnahe Bearbeitung der Eingangspost,um Forderungen an die
Gesellschaft rechtzeitig zu überprüfen und unberechtigte
abzuwehren zu können.
Den Fragesteller interessierten nicht die Pflichten des Gf im Innenverhältnis. Zitat aus dem UP: „Unser Vertragspartner, eine Bauträger GmbH ist nicht erreichbar, d.h. der Geschäftsführer (es handelt sich um eine 1-Mann-Show) befindet sich offensichtlich in einem längeren Urlaub.“
Daraus lässt sich unschwer entnehmen, dass der Fragesteller irgendeine Möglichkeit sucht, dem Geschäftsführer wegen schwerer Erreichbarkeit an den Karren zu fahren. Aber allein die schwere Erreichbarkeit bietet dem Außenstehenden noch keine Handhabe. Wenn der Gf grundsätzlich und nie ans Telefon geht, ist es allein seine Angelegenheit. Der Gf hat auch selbst zu verantworten, wenn er Fristen versäumt. An verschlafenen Fristen kann man ihn allerdings festnageln, aber nicht an der Erreichbarkeit als solcher.
Ähnliche Fälle sind sattsam bekannt. Der Inhaber irgendeiner Butze in Problemen (Bauträger sind dabei nicht so ganz untypisch) geht auf Tauchstation, ist unerreichbar, lässt sich verleugnen, schickt vertröstende Briefe „nach Diktat verreist“… Mit entnervten Reaktionen kommt man bei solchen Leuten nicht weit. Irgendwann helfen nur gerichtliche Schritte. Taucht der Kandidat nicht auf, gibts eben ein Versämnisurteil. Reagiert der Typ immer noch nicht, folgt der Insolvenzantrag. Dauert alles lange und man bleibt u. U. auf Kosten sitzen. Zur Minimierung weiterer eigener Verluste braucht man etwas Fingerspitzengefühl, denn ein florierendes Geschäft verträgt keine Tauchstationen. In der im UP erwähnten One-man-show wird also vorhersehbar nicht viel zu holen sein und der Gf wird ebenso vorhersehbar nicht über die Mittel verfügen, Reklamationen seiner Kunden nachzukommen. Solche Fälle sind in den einschlägigen Geschäftsmodellen gar nicht vorgesehen.
Obwohl es hier nicht unmittelbar zum Thema gehört: Schon mehrmals fragte ich mich, was Menschen dazu bringt, sich für ihr Eigenheim an einen Bauträger zu wenden. Manche suchen regelrecht nach einem Bauträger. Man braucht ein Grundstück und einen Architekten (der sicherlich einen Haufen Träger ausschreiben wird), aber wozu braucht man einen Bauträger?