Wie erreicht meine Mutter Zahlung d. Versicherung

Unfallversicherung

Unsere Mutter (84 Jahre alt) hatte vor eineinhalb Jahren einen Unfall in ihrem Haushalt. Sie stürzte beim Aufstehen von ihrem Stuhl
Der Arzt hat in seinem Gutachten einen kurzfristigen Bewußtseinsverlust diagnostiziert, auch wenn diese Begründung für den Sturz als Ursache laut dem Arztgutach-
ten letzlich nicht geklärt werden konnte.
Ich war bei dem Unfall dabei und habe keinen Bewußtseins-
verlust festgestellt. Aufgrund dieses Gutachtens weigert sich nun die Unfallversicherung, eine Invalidenrente zu zahlen. Meine Mutter ist seit dem Unfall Vollinvalide und sitzt im Rollstuhl.

Hallo
leider kann ich hier keine befriedigende Auskunft geben.

  1. Ich kenne die Bedingungen der Versicherung nicht , denn ein Unfall hat zwar eine " Legaldefintion ", trotzdem erweitern die Gesellschaften diesen Begriff um zusätzliche Ereignisse ( z.B: Zeckenbiss ). Ob hier " Bewußtseinsverlust " dazugehört, weiß ich nicht.

  2. Ein ärztliches Gutachten kann nur durch ein Gegengutachten bzw. eine richterliche Würdigung angegriffen werdem. Nicht durch Ihre persönliche Meinung. Sollte Ihre Mutter einen Privat Rechtschutz haben, kann man einen Anwalt hinzuziehen, sonst laufen Sie Gefahr, auf den KOsten der Verfahrens sitzen zu bleiben.

Gruß

Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de

Da hilft nur ein fachl. versierter Anwalt.
Denn, wenn (auch ärztlich) als Ursache eine Bewußtseinsstörung angegeben wurde und die Unfallversicherung (UV) dies offensichtlich als Ausschlußkriterium in ihren Bedingungen hat, sieht´s mindestens schlecht aus…
Gute bis sehr gute UV haben diese Klausel nicht in ihren Bedingungen.

Ob die Auskunft des Arztes (die der UV ja offenbar gut passt…) aber stimmt oder nicht, kann letztlich wohl nur auf gerichtl. Wege geklärt werden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo, das mit ihrer Mutter ist leider sehr, sehr traurig.Es kommt nun darauf an, einen Arzt zu finden, der Deine Auffassung bestätigt.
Frage, wann kam die Ablehung des Versicherers?

Die Antwort des Versicherers kam ca. 3 Wochen, nachdem sie das Gutachten des Arztes erhalten hatten.

Hallo, das mit ihrer Mutter ist leider sehr, sehr traurig.Es
kommt nun darauf an, einen Arzt zu finden, der Deine
Auffassung bestätigt.
Frage, wann kam die Ablehung des Versicherers?

Unfallversicherung

Unsere Mutter (84 Jahre alt) hatte vor eineinhalb Jahren einen
Unfall in ihrem Haushalt. Sie stürzte beim Aufstehen von ihrem
Stuhl
Der Arzt hat in seinem Gutachten einen kurzfristigen
Bewußtseinsverlust diagnostiziert, auch wenn diese Begründung
für den Sturz als Ursache laut dem Arztgutach-
ten letzlich nicht geklärt werden konnte.

Um welche Versicherung geht es?
Eine private Unfallfallrente nehme ich an?

Ich war bei dem Unfall dabei und habe keinen Bewußtseins-
verlust festgestellt. Aufgrund dieses Gutachtens weigert sich
nun die Unfallversicherung, eine Invalidenrente zu zahlen.
Meine Mutter ist seit dem Unfall Vollinvalide und sitzt im
Rollstuhl.

In vielen Unfallversicherungen sind Unfälle aufgrund einer Bewußtseinsstörung ausgeschlossen.
Wenn das hier der Fall ist, ist die Ablehnung der Versicherung verständlich.

Wenn das Gutachten falsch ist, muß man dagegen vorgehen, also Widerspruch, ggfls. Klage bei Gericht erheben, Gegengutachten etc.
Ohne juristischen Rat kann man aufgrund so weniger Fakten nicht dazu raten.

Also: Versierten Anwalt suchen und weiterschauen.

Gruß Dirk

hier bleibt nur der klageweg.
sehr wichtig sind die genauen erinnerungen an den unfallhergang, was wurde vorher gemacht, was sollte gemacht werden - wollte die mutter aufstehen oder hat sie nach etwas gegriffen, was etwas aus der reichweite lag, oder ist sie durch einen schwächeanfall gefallen.
hatte sie schon vorher schwächeanfaelle ? wenn nicht, kann ein anwalt die entsprechenden aussagen treffen.
viel erfolg!
rene hissler