Hallo,
ich bin seit nun zehn Jahren Mitglied bei Ebay und habe neben diversen Schnäppchen auch eine Menge Mist mit falschen oder „schlechten“ Artikeln erlebt. Grundsätzlich positiv denkend, habe ich das unter Erfahrung abgehakt, negativ bewertet und gut war/ist. Jetzt habe ich allerdings die Faxen dicke. Ich habe ein laut Beschreibung neuwertiges/gut erhaltenes Kleidungsstück ersteigert, das offensichtlich frisch aus dem Altkleidersack kommt. Ekelhaft, fies, pfui! Natürlich sieht der Verkäufer das alles anders, ist uneinsichtig und überhaupt.
Meine Frage: Ich will diese Person anzeigen, wie geht das? Ghe ich da zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige? Läuft so etwas über einen Anwalt? Kann mir jemand das Procedere erläutern?
Dankeschön,
Frank
Hallo,
eröffne bei ebay eine Unstimmigkeit und melde einen „von der Beschreibung abweichenden Artikel“. halte alle Fristen ein und ziehe das Procedere komplett durch, bis der VK dann evtl. eine Verwarnung erhält.
Falls Du der Ansicht bist, dass die Sache eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt, dann geh eben zur Polizei, nimm Deinen Perso, einen Ausdruck der Auktion und den Artikel mit und versuch es mal. Allerdings: Kleidung im Altkleidersack ist gewaschen und so weit in Ordnung, dass andere Menschen sie tragen können. Aus Deiner Beschreibung geht daher für mich keine Straftat hervor. Abgetragene Kleidung zu verkaufen ist kein Verbrechen in D.
Gruß,
Myriam
Hallo,
gut war/ist. Jetzt habe ich allerdings die Faxen dicke. Ich
habe ein laut Beschreibung neuwertiges/gut erhaltenes
Kleidungsstück ersteigert, das offensichtlich frisch aus dem
Altkleidersack kommt. Ekelhaft, fies, pfui! Natürlich sieht
der Verkäufer das alles anders, ist uneinsichtig und
überhaupt.
Meine Frage: Ich will diese Person anzeigen, wie geht das? Ghe
ich da zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige?
Läuft so etwas über einen Anwalt? Kann mir jemand das
Procedere erläutern?
zur Anzeige bei der Polizei/Staatsanwaltschaft kann man nur Straftaten bringen. In dem Beispiel würde eine solche nur vorliegen, wenn der Verkäufer den Artikel bewusst in der Absicht falsch beschrieben hätte um den Käufer zu täuschen und zu schädigen und sich selbst einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Das muss dem Verkäufer natürlich auch bewiesen werden können. Liegt dieser Verdacht nahe, was ich hier nicht unbedingt glaube, kann man dies formlos, also mündlich oder schriftlich der Polizei oder Staatsanwaltschaft bekanntgeben. Sieht die Staatsanwaltschaft einen hinreichenden Tatverdacht, nimmt sie Ermittlungen auf und es kommt entweder zur Einstellung des Verfahrens oder zu einer Bestrafung in Form eines Strafbefehls oder zu einer Gerichtsverhandlung, in der der Angezeigte freigesprochen oder verurteilt wird. Unabhängig vom Ausgang, hast Du Dein Geld nun aber immer noch nicht zurück. Diesen Anspruch musst Du dann zivilrechtlich geltend machen. Entweder man erwirkt einen Mahnbescheid oder verklagt den Verkäufer. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, wird dort geprüft, ob der Vertrag erfüllt wurde, wie er vereinbart wurde. Weder für Mahnbescheid noch Klage ist ein Anwalt zwingend nötig, aber sicher sinnvoll. Gewinnt man den Prozess, muss der Verkäufer alle Kosten, also auch den Anwalt zahlen, wenn er denn über entsprechende Barschaften verfügt. Verliert man den Prozess, hat man selbst die Kosten an der Backe. Gerne regt der Richter auch einen Vergleich an und da die Anwälte dann auch noch eine Vergleichsgebühr kassieren, sind diese auch große Freunde davon. Dann bekommt man z.B. die Hälfte des Kaufpreises erstattet, hat aber auch die Hälfte der Prozesskosten am Hals.
So. Und nun kann sich jeder überlegen, welche Schritte sinnvoll sind.
Gruß
S.J.
Meine Frage: Ich will diese Person anzeigen, wie geht das? Ghe
ich da zur nächsten Polizeidienststelle und erstatte Anzeige?
Hi,
online gehts bequemer!: https://onlinewache.polizei.hessen.de/Onlinewache/in…
(als Beispiel für Nutzer in Hessen)
Grüße
Christian
Nachtrag
dann auf „Onlineauktionsbetrug melden“ klicken