Wie behandle ich die Einnahmenüberschußrechnung, wenn in der
Buchführung trotzdem Verbindlichkeiten eingebucht wurden?
Die Verbindlichkeiten sind dem Betriebsergebnis hinzuzurechnen. Von der EÜR unabhängig sind die Vorsteuern der offenen Rechnungen u. U. in der UStVA sowie der UStJE abziehbar.
Verbindlichkeiten sind doch keine Betriebsausgaben.
Richtig.
Wenn ich
die Einnahmenüberschussrechnung übergebe an die Anlage EÜR,
bekäme ich ja einen anderen Überschuß, als bei der
Jahresabschlußauswertung.
Kommt drauf an, wie die Daten übergeben werden. Ich kann mir vorstellen, daß gute Programme berücksichtigen, daß da noch etwas manuell zu ändern ist. Zum Beispiel wandelt die DATEV die Verbindlichkeiten wie auch die Forderungen in der BWA so um, daß sie addiert bzw. subtrahiert werden. Ob es die DATEV auch für die Übergabe in die EÜR automatisch so handhabt, weiß ich nicht.
Muß man demzufolge die
Verbindlichkeiten addieren?
Im Prinzip ja.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald