Guten Tag.
Person A (Privatperson) möchte seinen 2 Jahre alten neuwertigen Verkaufsanhänger an Person B (hat Gewerbe) verkaufen.
Wie muß ein für den Verkäufer sichere frei erstellter
privater? Kaufvertrag aussehen, damit dieser komplett aus der Haftung ist?Die Inneneinrichtung vom Verkaufsanhänger wurde von Person A in Eigenregie erstellt (Regale, Tische, Stromanlage…).Person A hat nun die Befürchtung, dass Person B nach dem Kauf die Inneneinrichtung so verändert, dass diese sicherheitstechnisch gesehen nicht mehr einwandfrei sicher ist.
Beispiel: Regale wurde von Person so ausgelegt, dass diese z.B. max. 20kg tragen. Wenn Person den dann gekauften Verkaufsanhänger so benutzt, dass die Regale mit anderen schwereren Artikel beladet, könnte das Regal brechen…
Oder falls Person B die installierte Elektroanlagen mit anderen Elektrogeräten betreibt, dass die Elektroanlage nicht dafür ausgelegt ist. (Statt Kühlschrank einen Dönergrill, welcher viel mehr Strom zieht).Wie kann sich Person A über einen Kaufvertrag absichern, dass er nach dem Verkauf aus der komplette Haftung ist?
Vielen Dank!
Hi,
es gibt Vordrucke die allerdings für Autos gedacht sind. Guck Dir mal davon etwas an und überlege wie man das umformulieren könnte.
„gekauft wie gesehen“ sollte auf jeden Fall drin stehen.
Falls es Mängel gibt(auch kleinere) sollten diese aufgezählt werden.
MFG
es gibt Vordrucke die allerdings für Autos gedacht sind. Guck
Dir mal davon etwas an und überlege wie man das umformulieren
könnte.
Unsinniger Hinweis, denn genau darauf zielt die Frage doch ab.
„gekauft wie gesehen“ sollte auf jeden Fall drin stehen.
Dass Du in einem Experten forum auch noch diese Ammenmärchen verbreitest…
http://www.kanzlei-seiter.de/rechtsanwaltskanzlei-dr…
Falls es Mängel gibt(auch kleinere) sollten diese aufgezählt
werden.
Na wenigstens ein halbwegs brauchbarer Hinweis.
Person A (Privatperson) möchte seinen 2 Jahre alten
neuwertigen Verkaufsanhänger an Person B (hat Gewerbe)
verkaufen.
Wie muß ein für den Verkäufer sichere frei erstellter
privater? Kaufvertrag aussehen, damit dieser komplett aus der
Haftung ist?
Den Zustand umfassend und wahrheitsgemäß beschreiben. Dabei Formulierungen wie „neuwertig“ vermeiden. Insbesondere bekannte vorhandene Mängel erwähnen. Dann noch die gesetzliche Sachmängelhaftung ausschließen. Auf der sicheren Seite ist man natürlich, wenn man das von einem Juristen machen lässt. Kostet auch nicht die Welt.
hi,
die Frage würde sich besser lesen, wenn klar ist ob A, der die elektrische Anlage selbst erstellt hat, dies den Vorschriften entsprechend gemacht hat.
Will A nur ausschließen, dass eine Dönermaschine eventuell nicht betrieben werden kann, weil die Sicherung auslöst?
oder will A ausschließen, dass die ganze Bude abbrennen könnte, da keine Sicherung vorhanden ist oder die Anlage generell nicht sicher ist? Stichwort Personenschäden.
grüße
lipi